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Erweiterter Strafrechtsschutz für Unternehmer

Arbeitsunfall mit Verletzten, Auffahrunfall im Firmenwagen, fahrlässige Körperverletzung im Betrieb: Schon ein fahrlässiger beruflicher Fehler reicht für eine strafrechtliche Vorladung. Der erweiterte Strafrechtsschutz übernimmt die Verteidigung bei fahrlässigen Vorwürfen rund um die berufliche Tätigkeit.

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Welche Vorwürfe der erweiterte Strafrechtsschutz abdeckt

Der erweiterte Strafrechtsschutz greift bei fahrlässig begangenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aus der beruflichen Tätigkeit. Typische Fälle sind fahrlässige Körperverletzung nach einem Arbeitsunfall, fahrlässige Tötung nach einem Unglücksfall im Betrieb, Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften, Verkehrsstraftaten mit dem Firmenfahrzeug oder Vorwürfe aus dem Umwelt- und Lebensmittelrecht. Vorsätzlich begangene Wirtschaftsstraftaten (Steuerhinterziehung, Untreue, Sozialversicherungs-Hinterziehung, Bilanzdelikte) sind nicht versichert: dafür gibt es den Spezial-Strafrechtsschutz.

Was der Tarif konkret übernimmt

Versichert sind Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und Reisekosten der gesamten Verteidigung, von der ersten Vorladung bis zur Revision. Die ARAG erteilt im dringenden Fall die Kostenzusage binnen Stunden, sodass der Strafverteidiger ohne Vorleistung tätig werden kann. Persönliche Geldstrafen und Geldauflagen sind, wie in jeder Strafrechtsschutz-Police, nicht versichert.

Warum die erste Vernehmung entscheidet

Im Strafverfahren wird die erste Aussage selten korrigierbar. Wer ohne Anwalt aussagt, schwächt seine Verteidigung in einer Weise, die sich später kaum reparieren lässt. Mit dem Tarif rufen Sie bei Vorladung oder Durchsuchung sofort einen Strafverteidiger an, der die Vertretung übernimmt. Das gilt auch in den klassischen Fahrlässigkeitsfällen: Eine unbedachte Aussage zum Unfallhergang kann den Unterschied zwischen Einstellung und Verurteilung machen.

Versicherte Vorwurfs-Kategorien (Fahrlässigkeit)

  • Fahrlässige Körperverletzung nach Arbeitsunfall
  • Fahrlässige Tötung im betrieblichen Kontext
  • Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften
  • Verkehrsstraftaten mit Firmenfahrzeug (auch fahrlässige Trunkenheitsfahrten in Ausnahmen)
  • Vorwürfe aus dem Umwelt- und Immissionsschutzrecht
  • Fahrlässige Verstöße aus Lebensmittel- und Hygienerecht
  • Fahrlässige Verletzung beruflicher Sorgfaltspflichten

Beispiele aus der Praxis

Fall 1

Situation: Bauunternehmer wurde nach Arbeitsunfall mit verletztem Mitarbeiter wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Ausgang: Sachverständigengutachten zeigte: Sicherungspflichten waren erfüllt, Mitarbeiter hatte Vorgaben missachtet. Verfahren eingestellt. Kosten ca. 11.000 €, übernommen.

Fall 2

Situation: Außendienstmitarbeiter verursachte mit dem Firmenwagen einen schweren Unfall, Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr.

Ausgang: Anwaltliche Verteidigung erreichte Einstellung gegen Geldauflage, kein Fahrverbot. Kosten ca. 6.500 €, übernommen.

Fall 3

Situation: Gastronomin sah sich nach einer Lebensmittelvergiftung dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung ausgesetzt.

Ausgang: Hygiene-Gutachten entlastete den Betrieb. Verfahren eingestellt. Kosten ca. 8.200 €.

Drei wichtige Hinweise

  • 1Bei jedem Verdacht: vor Vernehmung sofort Anwalt einschalten. Alles, was Sie ohne Anwalt sagen, wird verwendet.
  • 2Bei Vorwürfen aus dem Wirtschaftsstrafrecht (Steuer, Untreue, § 266a) greift der erweiterte Strafrechtsschutz nicht, sondern nur der Spezial-Strafrechtsschutz.
  • 3Schweigerecht nutzen: Sie sind nie verpflichtet, sich selbst zu belasten.

Was kostet der erweiterte Strafrechtsschutz?

Der erweiterte Strafrechtsschutz ist als Modul im Firmenrechtsschutz buchbar und liegt typischerweise bei 10–25 € pro Monat zusätzlich, abhängig von Branche, Risikoprofil und Tarifebene. Für Betriebe mit Maschinen, Fahrzeugen oder Publikumsverkehr ist er aus unserer Sicht Pflichtbestandteil.

  • Verteidigung bei fahrlässigen beruflichen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  • Sofortige Kostenzusage bei Vorladung oder Durchsuchung
  • Anwaltsempfehlung Strafverteidiger über das ARAG-Netzwerk
  • Unbegrenzte Deckungssumme je Fall
  • Vorsatzdelikte separat über Spezial-Strafrechtsschutz absicherbar

FAQ · Erweiterter Strafrechtsschutz für Unternehmer

Häufige Fragen zu diesem Thema

  • Sind Vorsatzdelikte mitversichert?

    Nein. Der erweiterte Strafrechtsschutz greift ausschließlich bei fahrlässigen Vorwürfen. Sobald der Vorwurf auf Vorsatz lautet, etwa bei Steuerhinterziehung, Untreue, Sozialversicherungs-Hinterziehung oder Insolvenzverschleppung, brauchen Sie zusätzlich den Spezial-Strafrechtsschutz. Wir empfehlen für unternehmerisch tätige Personen grundsätzlich die Kombination.
  • Werden auch Geldstrafen übernommen?

    Nein, persönliche Geldstrafen und Geldauflagen tragen Sie selbst. Versichert sind ausschließlich Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten.
  • Ist der erweiterte Strafrechtsschutz auch für Geschäftsführer einer GmbH sinnvoll?

    Ja, für die typischen Fahrlässigkeitsfälle (Arbeitsunfall, Verkehrsstraftat, Umweltrecht). Für die Wirtschaftsstrafrecht-Risiken einer Geschäftsführer-Position braucht es zusätzlich den Spezial-Strafrechtsschutz oder den Managerrechtsschutz.

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Yassin Bouzidi, ARAG-Ausschließlichkeitsvermittler

Yassin Bouzidi

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