Warum Unternehmer ein eigenes Strafrechtsrisiko tragen
Im Gegensatz zu Angestellten haften Unternehmer und Selbstständige strafrechtlich persönlich für betriebliche Vorgänge — auch wenn Mitarbeiter den Verstoß tatsächlich begangen haben. Klassische Vorwürfe sind Steuerhinterziehung, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), Untreue, Wettbewerbsverstöße, Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie Verstöße gegen Buchführungspflichten. Schon der Verdacht reicht für eine Durchsuchung — und damit für sofortigen Verteidigungsbedarf.
Was der Tarif konkret deckt — auch bei Vorsatz
Der erweiterte Strafrechtsschutz übernimmt Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und Reisekosten der gesamten Verteidigung — vom ersten Hausbesuch der Steuerfahndung bis zur Revision vor dem BGH. Entscheidend ist: Der Schutz greift auch bei Vorsatzvorwürfen, was im Strafrecht der Normalfall ist. Erst wenn Vorsatz rechtskräftig festgestellt wird, entfällt der Schutz rückwirkend — bis dahin trägt die ARAG die kompletten Verteidigungskosten.
Warum die Sekundenfrage entscheidend ist
Im Strafverfahren entscheidet die erste Vernehmung über den weiteren Verlauf. Wer ohne Anwalt aussagt, schwächt seine Verteidigung in einer Weise, die sich später kaum reparieren lässt. Mit dem Tarif rufen Sie im Moment der Durchsuchung oder Vorladung einen Strafverteidiger an, der die Vertretung sofort übernimmt. Die ARAG erteilt in dringenden Fällen Kostenzusagen häufig binnen Stunden — entscheidend, weil keine Vorleistung nötig ist.