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Für Selbstständige & Unternehmer

Firmenfahrzeugrechtsschutz

Wer einen Fuhrpark betreibt, kennt das: ein Mitarbeiter verursacht einen Unfall, bekommt einen Bußgeldbescheid oder es kommt zum Streit mit der eigenen Kfz-Versicherung. Der Firmenfahrzeugrechtsschutz deckt alle Verkehrsthemen für Ihre betrieblichen Fahrzeuge ab.

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Schritt 1 von 7Firmenfahrzeugrechtsschutz

Was Sie absichern

  • Verkehrsunfälle mit allen betrieblichen Fahrzeugen (Pkw, Lkw, Transporter)
  • Bußgeldverfahren gegen Halter (Fuhrparkleitung)
  • Strafrechtliche Vorwürfe gegen Mitarbeiter im Dienst (Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung)
  • Streit mit der eigenen Kfz-Versicherung um Regulierung
  • Streit mit Werkstätten um Reparaturqualität
  • Auseinandersetzungen mit Verkehrsbehörden (Punkte, Fahrtenbuch)

Drei häufige Konstellationen

Fall 1

Situation: Außendienstmitarbeiter verursachte Auffahrunfall mit Firmenwagen, gegnerische Versicherung verweigerte Erstattung mit Verweis auf Vorschaden.

Ausgang: Sachverständigengutachten widerlegte Vorschaden-Behauptung. Volle Erstattung 18.000 €. Kosten ca. 3.400 €.

Fall 2

Situation: Bußgeldbescheid 240 € + 2 Punkte gegen Geschäftsführer als Halter — eigentlicher Fahrer war Mitarbeiter, nicht ermittelt.

Ausgang: Anwaltlicher Einspruch mit Fahrernennung. Verfahren gegen Mitarbeiter, Halterhaftung gegen Firma abgewendet. Kosten ca. 700 €.

Fall 3

Situation: Mitarbeiter wurde wegen Fahrerflucht angezeigt — angeblich Spiegel an parkendem Auto beschädigt.

Ausgang: Strafverfahren eingestellt mangels Beweis. Versicherungsschutz für Sachschaden erhalten. Kosten ca. 1.900 €.

Drei Tipps fürs Fuhrpark-Management

  • 1Fahrtenbuch lückenlos führen — bei Bußgeldern kann sonst die Halterhaftung greifen.
  • 2Mitarbeiter regelmäßig auf Führerscheinbesitz prüfen (mindestens 2x jährlich) — sonst Versicherungsschutz gefährdet.
  • 3Klare Dienstwagen-Richtlinie schriftlich fixieren — Privatnutzung, Tankregelung, Schadensfall.

FAQ · Firmenfahrzeugrechtsschutz

Häufige Fragen zu diesem Thema

  • Sind auch geleaste oder geleasingfinanzierte Fahrzeuge versichert?

    Ja, Leasing- und finanzierte Fahrzeuge sind genauso versichert wie Eigentumsfahrzeuge — Hauptkriterium ist die betriebliche Nutzung.
  • Was, wenn ein Mitarbeiter das Firmenfahrzeug privat nutzt?

    Wenn Privatnutzung im Dienstvertrag erlaubt ist und der Mitarbeiter einen eigenen Privatrechtsschutz hat, greift dieser. Andernfalls deckt der Firmenfahrzeugrechtsschutz auch private Nutzung des Mitarbeiters bei dienstlich überlassenen Fahrzeugen.
  • Sind Fahrzeuge im Ausland geschützt?

    Ja, weltweit. Bei Verkehrsdelikten außerhalb der EU greift der Schutz, die Durchsetzung kann aber schwieriger sein — wir koordinieren bei Bedarf.

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Yassin Bouzidi, ARAG-Ausschließlichkeitsvermittler

Yassin Bouzidi

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