Prozesskostenrechner.
Was ein Rechtsstreit wirklich kostet.
Schätzen Sie Gerichts- und Anwaltskosten nach Streitwert, für Zivilprozess, Arbeitsgericht und Mahnverfahren. Aktuelle Gebühren nach RVG und GKG (gültig 2026), inklusive Vergleich, Berufung und Revision.
Ihr Kostenrisiko ohne Rechtsschutz
2.668,38 €
Zivilprozess · Urteil 1. Instanz
Mit ARAG Rechtsschutz
0 €*
*ggf. abzgl. vereinbarter Selbstbeteiligung
Gerichtskosten
511,50 €
Eigener Anwalt
1.078,44 €
Gegnerischer Anwalt
1.078,44 €
Vereinfachte Schätzung nach RVG/GKG (Stand: KostBRÄG vom 1.6.2025, gültig 2026), je Partei ein Anwalt, inkl. 19 % USt und Auslagenpauschale. Ohne Zeugen-, Sachverständigen- und Vollstreckungskosten. Bei vollständigem Unterliegen trägt die unterlegene Partei i.d.R. alle Kosten (§ 91 ZPO). Keine Rechtsberatung, keine Gewähr für die Richtigkeit im Einzelfall.
So funktioniert es
In drei Schritten zum Kostenrisiko
Streitwert eingeben
Tragen Sie die Höhe der Forderung ein, um die gestritten wird. Daraus ergeben sich die Gebühren nach RVG und GKG.
Verfahren wählen
Zivilprozess, Arbeitsgericht oder Mahnverfahren, dazu der Ausgang: Vergleich, Urteil oder Gang durch mehrere Instanzen.
Risiko vergleichen
Sie sehen das volle Kostenrisiko und was davon eine Rechtsschutzversicherung übernimmt.
Wie sich Prozesskosten zusammensetzen
Die Kosten eines Gerichtsverfahrens hängen fast vollständig vom Streitwert ab, also von der Höhe der Forderung. Aus dem Streitwert ergeben sich zwei Gebühren: die Gerichtsgebühr nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und die Anwaltsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
In der 1. Instanz eines Zivilprozesses fallen das 3,0-fache der Gerichtsgebühr sowie je Anwalt eine Verfahrensgebühr von 1,3 und eine Terminsgebühr von 1,2 an, zuzüglich einer Auslagenpauschale von 20 Euro und 19 Prozent Umsatzsteuer. Verlieren Sie den Prozess, tragen Sie nach § 91 ZPO alle Kosten: Ihren Anwalt, den Anwalt der Gegenseite und die Gerichtskosten. Je höher der Streitwert und je mehr Instanzen, desto schneller wachsen diese Beträge.
- Streitwert 2.000 €ca. 1.404 €
- Streitwert 5.000 €ca. 2.668 €
- Streitwert 10.000 €ca. 4.776 €
- Streitwert 25.000 €ca. 6.870 €
Ein typisches Beispiel aus dem Arbeitsrecht: Bei einer Kündigungsschutzklage entspricht der Streitwert meist drei Bruttomonatsgehältern. Mehr dazu auf unserer Seite zum Arbeitsrechtsschutz. Welcher Tarif zu Ihrer Situation passt, klären wir in einer kostenlosen Beratung.
Mit Rechtsschutz tragen Sie 0 Euro
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Deckungsfall die kompletten Verfahrenskosten, abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Wir vergleichen die ARAG-Tarife kostenfrei und finden den passenden Schutz für Ihre Situation.
Häufige Fragen
Fragen zum Prozesskostenrechner
Wie berechnen sich die Kosten eines Gerichtsverfahrens?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Aus ihm ergeben sich über zwei amtliche Tabellen die einfache Gerichtsgebühr (GKG, Anlage 2) und die einfache Anwaltsgebühr (RVG, Anlage 2). Das Gericht rechnet in der 1. Instanz mit dem 3,0-fachen der Gerichtsgebühr, jeder Anwalt mit einer Verfahrensgebühr von 1,3 und einer Terminsgebühr von 1,2, zuzüglich Auslagenpauschale und 19 Prozent Umsatzsteuer.Was kostet ein Prozess bei 5.000 Euro Streitwert?
Bei einem Streitwert von 5.000 Euro liegt das Kostenrisiko für ein streitiges Urteil in der 1. Instanz bei rund 2.668 Euro: etwa 511 Euro Gerichtskosten und je rund 1.078 Euro für den eigenen und den gegnerischen Anwalt. Verlieren Sie den Prozess, tragen Sie diese Summe vollständig.Wer zahlt die Kosten, wenn ich den Prozess verliere?
Im Zivilprozess trägt nach § 91 ZPO die unterlegene Partei die gesamten Kosten des Rechtsstreits: die eigenen Anwaltskosten, die Anwaltskosten der Gegenseite und die Gerichtskosten. Eine Ausnahme ist die 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht, wo nach § 12a ArbGG jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst trägt.Was kostet eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht?
Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage beträgt in der Regel drei Bruttomonatsgehälter. Vor dem Arbeitsgericht trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst, auch im Falle eines Gewinns (§ 12a ArbGG). Bei einem Vergleich im Gütetermin entfallen die Gerichtskosten ganz. Stellen Sie den Streitwert im Rechner ein und wählen Sie die Verfahrensart Arbeitsgericht.Übernimmt die Rechtsschutzversicherung alle Prozesskosten?
Ja. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Deckungsfall die Anwalts-, Gerichts-, Zeugen- und Sachverständigenkosten sowie die Kosten der Gegenseite, soweit Sie zur Erstattung verpflichtet sind. Bei den ARAG-Tarifen gilt für die klassischen Streitigkeiten eine unbegrenzte Deckungssumme je Fall. Es verbleibt lediglich eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung.Was ist der Streitwert und wie wird er bestimmt?
Der Streitwert (auch Gegenstandswert) ist der wirtschaftliche Wert der Auseinandersetzung, also die Höhe der Forderung. Bei einer Geldforderung entspricht er dem geforderten Betrag. Bei nicht bezifferten Ansprüchen setzt das Gericht den Streitwert fest, etwa drei Bruttomonatsgehälter bei der Kündigungsschutzklage oder die Jahresnettomiete im Mietstreit.Sind die berechneten Beträge verbindlich?
Nein. Der Rechner liefert eine vereinfachte Schätzung für den Standardfall (je Partei ein Anwalt, ohne Zeugen-, Sachverständigen- und Vollstreckungskosten). Die genauen Kosten hängen vom Verfahrensverlauf ab und werden am Ende durch das Gericht festgesetzt. Die zugrunde liegenden Tabellen entsprechen dem Stand 1. Juni 2025 (KostBRÄG 2025) und gelten unverändert auch 2026.
Kostenlose Beratung
Welcher Schutz passt zu Ihnen?
Wir finden’s gemeinsam heraus.
Unverbindlich, fundiert und auf Ihren konkreten Bedarf zugeschnitten, innerhalb von 24 Stunden mit einem fundierten Angebot bei Ihnen.

Yassin Bouzidi
Ihr Berater · meldet sich persönlich
