Warum Arbeitsrechtsschutz aus statistischer Sicht Pflicht ist
Rund jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland erlebt im Laufe seines Erwerbslebens mindestens einen ernsthaften Konflikt mit seinem Arbeitgeber — typischerweise Kündigung, Lohnstreit, Zeugnisstreit oder Abmahnung. Ein durchschnittliches Kündigungsschutzverfahren in erster Instanz kostet bei einem Bruttomonatsgehalt von 4.000 € rund 3.000–4.500 € Anwalts- und Gerichtskosten — bei zwei Instanzen das Doppelte. Wer ohne Rechtsschutz steht, geht entweder in Vorleistung oder verzichtet auf den Prozess. Beides ist eine schlechte Verhandlungsposition.
Was im Arbeitsrecht besonders zählt: Fristen, Beweislast, Tempo
Im Arbeitsrecht gelten extrem kurze Ausschlussfristen — die Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden, sonst ist das Recht verloren. Genau in dieser Drei-Wochen-Frist entscheidet sich, ob Sie eine Abfindung verhandeln können oder nicht. Wer in dieser Zeit erst einen Anwalt sucht, dann Honorare verhandelt, dann Geld zusammenkratzt, hat schon den entscheidenden Hebel verloren. Mit Arbeitsrechtsschutz rufen Sie am Tag des Zugangs der Kündigung einen Anwalt an — und der nimmt das Mandat sofort an.
Was viele nicht wissen: Beratung greift auch ohne Klage
Der ARAG-Arbeitsrechtsschutz übernimmt nicht nur die Klagekosten, sondern bereits die Erstberatung beim Anwalt — etwa wenn Sie einen Aufhebungsvertrag prüfen lassen, einen neuen Arbeitsvertrag durchgehen oder bei einer Abmahnung anwaltliche Hilfe brauchen. Gerade Aufhebungsverträge sind ein typisches Einfallstor für ungünstige Vereinbarungen, weil der Arbeitgeber den Druck nutzt. Eine anwaltliche Prüfung im Vorfeld kostet zwischen 150 € und 400 € und ist im Tarif vollständig abgedeckt.
Welche Streitthemen wir aus der Praxis am häufigsten sehen
An erster Stelle steht die betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung — der klassische Anlass, mit dem rund 60 % unserer Mandate beginnen. Es folgen Lohn- und Gehaltsstreitigkeiten (häufig Bonuszahlungen, Provisionen, Überstundenabgeltung) und Zeugnisberichtigungen, bei denen die Formulierungen im qualifizierten Arbeitszeugnis zwischen „sehr gut" und „ausreichend" über die nächste Bewerbung entscheiden. Mobbing- und Diskriminierungsfälle nehmen zu, sind aber beweisrechtlich anspruchsvoll und brauchen eine besonders sorgfältige Dokumentation.