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Arbeitsrechtsschutz

Eine Kündigung kommt selten zur passenden Zeit — und eine Klage vor dem Arbeitsgericht kostet schnell mehrere Tausend Euro Verfahrenskosten. Mit dem Arbeitsrechtsschutz der ARAG haben Sie sofort einen Anwalt an Ihrer Seite, ohne sich um Honorare zu sorgen.

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Schritt 1 von 7Arbeitsrechtsschutz

Warum Arbeitsrechtsschutz aus statistischer Sicht Pflicht ist

Rund jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland erlebt im Laufe seines Erwerbslebens mindestens einen ernsthaften Konflikt mit seinem Arbeitgeber — typischerweise Kündigung, Lohnstreit, Zeugnisstreit oder Abmahnung. Ein durchschnittliches Kündigungsschutzverfahren in erster Instanz kostet bei einem Bruttomonatsgehalt von 4.000 € rund 3.000–4.500 € Anwalts- und Gerichtskosten — bei zwei Instanzen das Doppelte. Wer ohne Rechtsschutz steht, geht entweder in Vorleistung oder verzichtet auf den Prozess. Beides ist eine schlechte Verhandlungsposition.

Was im Arbeitsrecht besonders zählt: Fristen, Beweislast, Tempo

Im Arbeitsrecht gelten extrem kurze Ausschlussfristen — die Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden, sonst ist das Recht verloren. Genau in dieser Drei-Wochen-Frist entscheidet sich, ob Sie eine Abfindung verhandeln können oder nicht. Wer in dieser Zeit erst einen Anwalt sucht, dann Honorare verhandelt, dann Geld zusammenkratzt, hat schon den entscheidenden Hebel verloren. Mit Arbeitsrechtsschutz rufen Sie am Tag des Zugangs der Kündigung einen Anwalt an — und der nimmt das Mandat sofort an.

Was viele nicht wissen: Beratung greift auch ohne Klage

Der ARAG-Arbeitsrechtsschutz übernimmt nicht nur die Klagekosten, sondern bereits die Erstberatung beim Anwalt — etwa wenn Sie einen Aufhebungsvertrag prüfen lassen, einen neuen Arbeitsvertrag durchgehen oder bei einer Abmahnung anwaltliche Hilfe brauchen. Gerade Aufhebungsverträge sind ein typisches Einfallstor für ungünstige Vereinbarungen, weil der Arbeitgeber den Druck nutzt. Eine anwaltliche Prüfung im Vorfeld kostet zwischen 150 € und 400 € und ist im Tarif vollständig abgedeckt.

Welche Streitthemen wir aus der Praxis am häufigsten sehen

An erster Stelle steht die betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung — der klassische Anlass, mit dem rund 60 % unserer Mandate beginnen. Es folgen Lohn- und Gehaltsstreitigkeiten (häufig Bonuszahlungen, Provisionen, Überstundenabgeltung) und Zeugnisberichtigungen, bei denen die Formulierungen im qualifizierten Arbeitszeugnis zwischen „sehr gut" und „ausreichend" über die nächste Bewerbung entscheiden. Mobbing- und Diskriminierungsfälle nehmen zu, sind aber beweisrechtlich anspruchsvoll und brauchen eine besonders sorgfältige Dokumentation.

Was der Arbeitsrechtsschutz abdeckt

  • Kündigungsschutzklagen — die häufigste Anwendung im Arbeitsrecht
  • Streitigkeiten um Lohn, Gehalt, Bonuszahlungen und Provisionen
  • Abmahnungen — Prüfung und ggf. Klage auf Entfernung aus der Personalakte
  • Zeugnisstreitigkeiten (Berichtigung, Verfassen)
  • Mobbing am Arbeitsplatz und entsprechende Schadensersatzansprüche
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheits-Anerkennung
  • Streit um Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub und Krankheitstage

Drei Fälle aus unserer Praxis

Fall 1

Situation: Frau M. (Marketing-Managerin, 42, NRW) erhielt nach 11 Jahren eine betriebsbedingte Kündigung mit 3 Monaten Abfindungsangebot.

Ausgang: Mit Anwalt klagte sie vor dem Arbeitsgericht — Vergleich nach 6 Wochen: 9 Monate Abfindung statt 3. Anwalts- und Gerichtskosten ca. 4.200 € — vollständig durch den Tarif übernommen.

Fall 2

Situation: Herr K. (Vertriebsmitarbeiter, 38) bekam eine Abmahnung wegen angeblich verspäteten Erscheinens, das nicht belegbar war.

Ausgang: Anwaltliche Aufforderung führte zur Rücknahme der Abmahnung und Entfernung aus der Personalakte. Kosten ca. 850 € — übernommen, ohne dass es zu einer Klage kommen musste.

Fall 3

Situation: Herr L. erhielt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit der Formulierung „stets bemüht" — was im Code für „ungenügend" steht.

Ausgang: Anwaltliche Zeugnisberichtigung erzwungen, finaler Wortlaut „zu unserer vollsten Zufriedenheit". Kosten ca. 950 € — übernommen.

Drei Tipps, wenn Sie eine Kündigung erhalten

  • 1Schweigen Sie zunächst — unterschreiben Sie nichts, auch keinen Aufhebungsvertrag, ohne anwaltliche Prüfung.
  • 2Frist beachten: Kündigungsschutzklage muss binnen 3 Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden — diese Frist ist eine Ausschlussfrist.
  • 3Dokumentieren Sie alles: E-Mails, Zeiten, Aussagen von Kollegen. Beweise sind im Arbeitsrecht oft das Entscheidende.

Was kostet Arbeitsrechtsschutz?

Arbeitsrechtsschutz ist als Modul im Privatrechtsschutz buchbar und kostet typischerweise 4–8 € pro Monat zusätzlich, abhängig von Tarifebene (gut/besser/bestens), Selbstbehalt und Vertragsumfang. Als reines Einzelmodul ist er bei der ARAG nicht buchbar — er wird immer mit einer Basis-Police kombiniert.

  • Gut-Tarif: Grundabdeckung Arbeitsgericht 1. Instanz, freie Anwaltswahl
  • Besser-Tarif: zusätzlich Online-Rechts-Service und Mediation
  • Bestens-Tarif: erweiterte Aktivleistungen, höhere Erstberatungs-Pauschalen
  • Selbstbehalt 150 € senkt den Beitrag um typischerweise 15–25 %
  • Wartezeit 3 Monate ab Vertragsbeginn (entfällt bei nahtlosem Wechsel)

FAQ · Arbeitsrechtsschutz

Häufige Fragen zu diesem Thema

  • Greift der Arbeitsrechtsschutz auch im ersten halben Jahr nach Abschluss?

    Nein, im Arbeitsrechtsschutz gilt eine Wartezeit von 3 Monaten ab Vertragsbeginn. Wer aus einer nahtlosen Vorversicherung wechselt, kann die Wartezeit häufig anrechnen lassen — wir prüfen das im Vorab.
  • Bin ich auch bei Selbstständigkeit über den Arbeitsrechtsschutz abgesichert?

    Nein, klassischer Arbeitsrechtsschutz greift nur für abhängig Beschäftigte. Selbstständige benötigen den Gewerberechtsschutz mit dem Modul Arbeitgeberrechtsschutz — wir beraten Sie individuell.
  • Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsrechtsschutz und Berufsrechtsschutz?

    Arbeitsrechtsschutz schützt Sie in Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber. Berufsrechtsschutz (oft im Manager-Tarif) schützt Sie bei strafrechtlichen Vorwürfen im beruflichen Kontext. Beide ergänzen sich.

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Yassin Bouzidi, ARAG-Ausschließlichkeitsvermittler

Yassin Bouzidi

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