Für Geschäftsführer & Vorstände5,0· 21 Google-Bewertungen
Spezial-Strafrechtsschutz für Manager
Steuerstrafrecht, Bilanzdelikte, Untreue, Sozialversicherungs-Hinterziehung: Die Strafrechtsrisiken für Führungskräfte sind hoch und beginnen oft mit einer Durchsuchung oder einer Anzeige aus der Belegschaft. Der Spezial-Strafrechtsschutz übernimmt die volle Verteidigung, diskret und auch bei Vorsatzvorwürfen.
Die Strafrechtsrisiken einer Organ-Position
Wer als Geschäftsführer, Vorstand oder leitender Angestellter unternehmerische Verantwortung trägt, lebt mit einem strukturell erhöhten Strafrechtsrisiko. Compliance-Vorgaben, steuerliche Pflichten, Arbeitgeber-Pflichten zur Sozialversicherung, Bilanzwahrheit, Datenschutz: Jede dieser Pflichten kann zur strafrechtlichen Falle werden, sobald ein Vorgang nicht eindeutig dokumentiert ist. Häufig beginnt das Verfahren mit einer Hausdurchsuchung am Arbeitsplatz, einer Vorladung als Beschuldigter oder einer Anzeige aus der eigenen Belegschaft.
Was den Spezial-Strafrechtsschutz vom Standard unterscheidet
Standard-Strafrechtsschutz greift nur bei fahrlässigen Vorwürfen. Im Wirtschaftsstrafrecht ist Vorsatz aber der Regelfall: Die Anklage erhebt fast immer Vorsatz, weil Fahrlässigkeit oft schon tatbestandlich nicht greift. Der Spezial-Strafrechtsschutz übernimmt deshalb auch Vorsatzvorwürfe und entfällt erst dann, wenn ein Gericht den Vorsatz rechtskräftig feststellt. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung trägt die ARAG die kompletten Verteidigungskosten; bei Freispruch oder Einstellung bleibt es endgültig dabei.
Diskretion ist Teil des Schutzes
Der Tarif wird ausschließlich auf Sie als Privatperson ausgestellt. Ihr Arbeitgeber, Ihre Gesellschafter und der Aufsichtsrat erfahren weder von der Police noch von einem späteren Schadensfall; die gesamte Kommunikation läuft zwischen Ihnen, Ihrem Strafverteidiger und der ARAG. Das ist gerade dann entscheidend, wenn das Strafverfahren aus Ihrem eigenen Unternehmen heraus angestoßen wird oder wenn es zu einem Konflikt mit dem Aufsichtsrat kommt.
Welche Verfahren abgedeckt sind
Steuerstrafverfahren gegen den Manager persönlich
Vorwürfe der Untreue (§ 266 StGB) im Unternehmenskontext
Bilanzdelikte und Insolvenzstraftaten (§§ 283 ff. StGB)
Sozialversicherungs-Hinterziehung (§ 266a StGB)
Wettbewerbs-, Kartell- und Korruptionsstrafrecht
Datenschutz-Strafrecht (DSGVO-Vorwürfe mit strafrechtlicher Relevanz)
Internationale Vorwürfe (FCPA, UK Bribery Act, auf Anfrage)
Diskrete Verfahrens-Beispiele
Fall 1
Situation: Geschäftsführer wurde nach interner Prüfung wegen Untreue angezeigt. Der Vorwurf: private Nutzung eines Firmen-Sportwagens über 18 Monate.
Ausgang: Akteneinsicht zeigte: Privatnutzung war im Anstellungsvertrag pauschal abgegolten. Verfahren eingestellt. Kosten ca. 19.000 €, übernommen.
Fall 2
Situation: Vorstand wurde im Rahmen einer Konzern-Steuerprüfung Hinterziehung über 1,2 Mio. € vorgeworfen, der Vorsatz war strittig.
Ausgang: Steuerstrafverteidiger verhandelte: Verfahren eingestellt gegen Geldauflage 250.000 €. Strafurteil und Berufsverbot abgewendet. Anwaltskosten ca. 78.000 €.
Fall 3
Situation: Insolvenzverwalter zeigte Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung an, angeblich wegen verspäteter Antragsstellung um 4 Wochen.
Ausgang: Sachverständige Liquiditätsanalyse zeigte: Zahlungsunfähigkeit war erst zum späteren Zeitpunkt eindeutig. Verfahren eingestellt. Kosten ca. 31.000 €.
Drei Hinweise zur Strafverteidigung
1Bei jeder Durchsuchung, Vorladung oder Anhörung: sofort vor jeder Aussage Anwalt einschalten. Aussagen ohne Anwalt sind die häufigste Ursache vermeidbarer Verurteilungen.
2Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht sind hochspezialisiert: Kein klassischer Strafverteidiger ist dafür geeignet. Wir vermitteln aus unserem Netzwerk gezielt Wirtschaftsstrafrechtler.
3Schweigerecht nutzen, Akteneinsicht abwarten und dann erst die Strategie festlegen. Eile schadet in Strafverfahren fast immer.
Was kostet Spezial-Strafrechtsschutz?
Der Spezial-Strafrechtsschutz für Manager liegt je nach Branche, Position und gewählter Tarifebene typischerweise zwischen 25 € und 60 € pro Monat. Steuerlich kann der Beitrag häufig vom Arbeitgeber übernommen werden. Wir prüfen die individuelle Konstellation.
Schutz auch bei Vorsatzvorwürfen, bis zur rechtskräftigen Verurteilung
Sofortige Kostenzusage bei Durchsuchung oder Vorladung
Persönliche Police, unabhängig vom Arbeitgeber
Anwaltsempfehlung Top-Strafverteidiger aus dem ARAG-Netzwerk
Unbegrenzte Deckungssumme je Fall
FAQ · Spezial-Strafrechtsschutz für Manager
Häufige Fragen zu diesem Thema
Übernimmt der Schutz auch Verfahren mit Vorsatzvorwurf?
Ja, das ist die Besonderheit. Wenn das Verfahren mit Einstellung, Freispruch oder ohne Vorsatzverurteilung endet, bleiben die Kosten versichert. Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatzes werden sie zurückgefordert; das wäre aber das Worst-Case-Ergebnis ohnehin.
Sind Geldstrafen und Geldauflagen versichert?
Nein, persönliche Strafen tragen Sie selbst. Versichert sind ausschließlich Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten; das sind aber häufig die viel größeren Beträge (20.000 € bis sechsstellig).
Ist das die D&O-Versicherung?
Nein. Die D&O zahlt zivilrechtliche Schäden, die das Unternehmen oder Dritte gegen Sie geltend machen. Der Spezial-Strafrechtsschutz übernimmt strafrechtliche Verteidigung; beide sind komplementär und im Notfall beide nötig.