Die Strafrechtsrisiken einer Organ-Position
Wer als Geschäftsführer, Vorstand oder leitender Angestellter unternehmerische Verantwortung trägt, lebt mit einem strukturell erhöhten Strafrechtsrisiko. Compliance-Vorgaben, steuerliche Pflichten, Arbeitgeber-Pflichten zur Sozialversicherung, Bilanzwahrheit, Datenschutz — jede dieser Pflichten kann zur strafrechtlichen Falle werden, sobald ein Vorgang nicht eindeutig dokumentiert ist. Häufig beginnt das Verfahren mit einer Hausdurchsuchung am Arbeitsplatz, einer Vorladung als Beschuldigter oder einer Anzeige aus der eigenen Belegschaft.
Was den Spezial-Strafrechtsschutz vom Standard unterscheidet
Standard-Strafrechtsschutz greift nur bei fahrlässigen Vorwürfen. Im Wirtschaftsstrafrecht ist Vorsatz aber der Regelfall — die Anklage erhebt fast immer Vorsatz, weil Fahrlässigkeit oft schon tatbestandlich nicht greift. Der Spezial-Strafrechtsschutz übernimmt deshalb auch Vorsatzvorwürfe und entfällt erst dann, wenn ein Gericht den Vorsatz rechtskräftig feststellt. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung trägt die ARAG die kompletten Verteidigungskosten — bei Freispruch oder Einstellung bleibt es endgültig dabei.
Diskretion ist Teil des Schutzes
Der Tarif wird ausschließlich auf Sie als Privatperson ausgestellt. Ihr Arbeitgeber, Ihre Gesellschafter und der Aufsichtsrat erfahren weder von der Police noch von einem späteren Schadensfall — die gesamte Kommunikation läuft zwischen Ihnen, Ihrem Strafverteidiger und der ARAG. Das ist gerade dann entscheidend, wenn das Strafverfahren aus Ihrem eigenen Unternehmen heraus angestoßen wird oder wenn es zu einem Konflikt mit dem Aufsichtsrat kommt.