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Für Geschäftsführer & Vorstände

Anstellungsvertragsrechtsschutz

Der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag ist juristisch eine eigene Welt — Bonusregeln, Tantieme­vereinbarungen, nach­vertragliche Wettbewerbsverbote und Pensions­zusagen sind komplex und konflikt­anfällig. Der Anstellungsvertrags­rechtsschutz übernimmt die Anwalts- und Gerichts­kosten für Streit aus genau diesem Vertrag.

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Versicherte Streitthemen

  • Streit um Bonus, Tantieme oder variable Vergütungs­bestandteile
  • Auseinandersetzungen um Pensionszusage und Versorgungs­zusagen
  • Nachvertragliche Wettbewerbsverbote und Karenzentschädigung
  • Streit um Kündigung, Abberufung oder Aufhebungsvertrag
  • Konflikte um Sonderkündigungs­rechte und Change-of-Control-Klauseln
  • Streit um Dienstwagen, Spesen, Aktienoptionen, virtuelle Beteiligungen
  • Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus D&O-Klauseln

Drei typische Konstellationen

Fall 1

Situation: Geschäftsführer einer mittelständischen GmbH wurde nach 7 Jahren abberufen — Streit um die Höhe der Bonus­zahlung für das laufende Geschäftsjahr (Forderung 180.000 €).

Ausgang: Klage am Land­arbeitsgericht zog auf Vergleich: 145.000 € Bonus + Karenzentschädigung über 6 Monate. Anwalts- und Gerichtskosten ca. 24.000 € — vollständig übernommen.

Fall 2

Situation: Vorstand wurde von Aufsichtsrat zur Aufhebung gedrängt — angeblich strategische Differenzen, tatsächlich Versuch, die Pensionszusage zu kürzen.

Ausgang: Anwaltliche Verhandlung führte zur vollständigen Ablösung der Pensionszusage mit Kapitalabfindung. Kosten ca. 18.500 €.

Fall 3

Situation: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot über 24 Monate sollte durchgesetzt werden — Streit um Karenzentschädigungs­höhe.

Ausgang: Vergleich auf reduzierte Karenz (12 Monate) mit voller Entschädigung. Kosten ca. 9.800 €.

Drei Tipps für Geschäftsführer

  • 1Anstellungsvertrag VOR Unterschrift anwaltlich prüfen lassen — gerade Bonus-, Pensions- und Change-of-Control-Klauseln sind oft einseitig formuliert.
  • 2Bei Abberufung: niemals sofort eine Aufhebungsvereinbarung unterschreiben — Karenz, Bonus pro rata und Pension separat aushandeln.
  • 3Bei Verdacht auf Drängen-zur-Aufhebung: schriftlich dokumentieren, was wann von wem gesagt wurde — wichtig für spätere Verhandlungs­position.

FAQ · Anstellungsvertragsrechtsschutz

Häufige Fragen zu diesem Thema

  • Was unterscheidet das vom normalen Arbeitsrechtsschutz?

    Geschäftsführer und Vorstände sind keine Arbeitnehmer im klassischen Sinn — sie fallen nicht unter das Kündigungsschutzgesetz und das Arbeitsgerichts-Verfahren. Streit aus dem Geschäftsführer­vertrag wird vor den Landgerichten und nach Handelsrecht verhandelt — ein Spezialfeld mit eigenen Regeln.
  • Greift der Schutz auch nach Beendigung der Tätigkeit?

    Ja, Streit aus nachvertraglichen Klauseln (Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheit, Pension) ist über die Nachhaftungszeit von 5 Jahren mitversichert. Wichtig, weil diese Konflikte oft erst Monate nach dem Ausscheiden auftreten.
  • Sind D&O-Folgekosten enthalten?

    Die D&O selbst zahlt den Vermögensschaden bei Haftung. Der Anstellungsvertrags­rechtsschutz übernimmt die Anwalts­kosten für die Abwehr — beide ergänzen sich. Für strafrechtliche Vorwürfe wählen Sie zusätzlich den Spezial-Strafrechtsschutz.

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Yassin Bouzidi, ARAG-Ausschließlichkeitsvermittler

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