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Verkehrsrechtsschutz

Vom Bußgeldbescheid bis zur Klage gegen die gegnerische Versicherung — Verkehrsrecht ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall im Rechtsschutz. Der ARAG-Verkehrsrechtsschutz greift ohne Wartezeit und gilt für Sie als Fahrer, Halter, Insasse, Fußgänger und Radfahrer.

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Schritt 1 von 7Verkehrsrechtsschutz

Verkehrsrecht ist Streit-Marktführer im Rechtsschutz

Über 40 % aller gemeldeten Rechtsschutz-Schadensfälle stammen aus dem Verkehrsbereich — kein anderes Modul wird annähernd so häufig in Anspruch genommen. Der Grund ist statistisch banal: Jeder durchschnittliche Autofahrer hat alle 7–10 Jahre einen Unfall mit Personenschaden oder relevantem Sachschaden, dazu kommen Bußgeldverfahren, Streit mit der eigenen Kfz-Versicherung und Auseinandersetzungen mit Werkstätten oder Sachverständigen. Der Verkehrsrechtsschutz greift ohne Wartezeit ab Vertragsbeginn — das ist eine seiner stärksten Eigenschaften.

Wo der Schutz konkret zahlt: drei typische Schadenkomplexe

Erstens: Sie verursachen oder erleiden einen Unfall, und die gegnerische Versicherung weigert sich, den vollen Schaden zu regulieren — typische Quote-Streitigkeiten („50/50" oder „70/30"). Hier kann ein anwaltlich beauftragtes Sachverständigengutachten den Schaden um mehrere Tausend Euro erhöhen. Zweitens: Sie bekommen einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Handy am Steuer, der ein Fahrverbot vorsieht — die Akteneinsicht durch einen Verkehrsanwalt deckt häufig Messfehler oder Verfahrensmängel auf. Drittens: Strafrechtliche Vorwürfe wie Fahrerflucht, gefährlicher Eingriff oder fahrlässige Körperverletzung — hier geht es um Punkte, Führerschein und im schlimmsten Fall um Vorstrafen.

Auch ohne Auto sinnvoll: Fußgänger, Radfahrer, Insassen

Der Verkehrsrechtsschutz schützt Sie nicht nur als Fahrer oder Halter, sondern auch als Insasse, Fußgänger und Radfahrer. Gerade Radfahrer haben überdurchschnittlich häufig Auseinandersetzungen mit Autofahrer-Versicherungen, weil sie im Schadensfall in der schwächeren Position sind. Auch bei einem Sturz im ÖPNV oder als Fußgänger mit Verletzung greift der Tarif — sobald ein Verkehrsteilnehmer beteiligt ist und Ansprüche bestehen.

Rückwirkend abschließbar — aber nur mit klaren Spielregeln

Der ARAG-Verkehrsrechtsschutz lässt sich auch rückwirkend abschließen, was bei anderen Versicherern selten ist. Voraussetzung: Zum Zeitpunkt des Antrags läuft noch kein konkretes Verfahren und es ist auch keines absehbar. Es gilt eine dreimonatige Wartezeit ab Vertragsbeginn, danach greift der Schutz für alle Vorgänge, deren rechtliches Auslöseereignis nach Vertragsbeginn liegt. Die rückwirkende Variante eignet sich für Menschen, die bisher gar keinen Rechtsschutz hatten und nun für die Zukunft vorsorgen wollen — nicht für akute Schadensfälle.

Wann der Verkehrsrechtsschutz hilft

  • Streit um Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Verkehrsunfall
  • Verteidigung im Strafverfahren (Fahrerflucht, gefährlicher Eingriff, fahrlässige Körperverletzung)
  • Bußgeldverfahren (Geschwindigkeit, Handy am Steuer, Rotlichtverstoß)
  • Streit mit eigener Kasko-/Haftpflichtversicherung um Schadenshöhe
  • Klagen gegen Verkehrsbehörde (z. B. nach Entzug der Fahrerlaubnis)
  • MPU-Streit, Punkte-Löschung, Fahrtenbuch-Anordnung

Drei typische Konstellationen

Fall 1

Situation: Auffahrunfall, gegnerische Versicherung zahlt nur 60 % des Wiederbeschaffungswerts mit Hinweis auf angebliche Vorschäden.

Ausgang: Sachverständigengutachten + Klage führten zur vollen Erstattung plus 1.200 € Nutzungsausfall. Anwalts- und Gutachterkosten ca. 2.800 € — übernommen.

Fall 2

Situation: Bußgeldbescheid 200 € + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung — Beruf erfordert Auto.

Ausgang: Einspruch mit anwaltlicher Akteneinsicht — Messverfahren war nicht ordnungsgemäß dokumentiert. Verfahren eingestellt, Fahrverbot abgewendet. Kosten ca. 700 €.

Fall 3

Situation: Vorwurf der Fahrerflucht nach Parkrempler, den der Kunde nicht bemerkt hatte.

Ausgang: Strafanzeige eingestellt nach anwaltlicher Stellungnahme. Versicherungsschutz für den Sachschaden erhalten. Kosten ca. 1.400 €.

Drei Tipps für den Schadensfall

  • 1Nach Unfall: niemals Schuldanerkenntnis am Unfallort unterschreiben — das hat Folgen für die Versicherung.
  • 2Bei Bußgeld und Strafanzeigen: Akteneinsicht vom Anwalt fordern, bevor Sie eine Stellungnahme abgeben.
  • 3Dokumentieren Sie alles per Foto/Video: Unfallstelle, Bremsspuren, Schäden, andere Beteiligte.

Was kostet Verkehrsrechtsschutz?

Verkehrsrechtsschutz ist als günstigstes Privatrechtsschutz-Modul gut buchbar — typischerweise 3–6 € pro Monat als Zusatz im Familientarif, als Einzelmodul ab ca. 6–10 € pro Monat. Wer als Single ohne Arbeit/Wohnen-Modul nur Verkehr abdecken will, fährt mit der Solo-Variante am günstigsten.

  • Keine Wartezeit ab Vertragsbeginn
  • Auch rückwirkend buchbar (3-Monats-Wartezeit, kein laufender Streit)
  • Selbstbehalt 150 € spart ca. 20 % Beitrag
  • Mitversichert: Ehe-/eingetragene Partner und Kinder bis 25 Jahre
  • Auch im EU-Ausland und Ländern mit europäischem Rechtssystem gültig

FAQ · Verkehrsrechtsschutz

Häufige Fragen zu diesem Thema

  • Greift der Verkehrsrechtsschutz auch bei Vorsatz?

    Bei bewusst vorsätzlichen Straftaten (z. B. Trunkenheitsfahrt mit Verurteilung) entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Bei Fahrlässigkeit oder unklarer Beweislage ist der Schutz vorhanden.
  • Brauche ich Verkehrsrechtsschutz, wenn ich nicht selbst Auto fahre?

    Ja — der Tarif schützt Sie auch als Fußgänger, Radfahrer und Insasse. Gerade Radfahrer haben überdurchschnittlich oft Auseinandersetzungen mit Autofahrer-Versicherungen.
  • Kann ich den Verkehrsrechtsschutz auch rückwirkend abschließen?

    Ja, der ARAG-Verkehrsrechtsschutz lässt sich rückwirkend abschließen — Voraussetzung: zum Zeitpunkt des Antrags läuft noch kein konkretes Verfahren. Es gilt eine 3-monatige Wartezeit.

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Yassin Bouzidi, ARAG-Ausschließlichkeitsvermittler

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