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Verkehrsrechtsschutz Sofort: rückwirkend, ohne Wartezeit

Der ARAG-Tarif Verkehrsrechtsschutz Sofort sichert ab, auch wenn der Ärger schon da ist — ohne Wartezeit. Typisch: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot. Das ist nicht der klassische Verkehrsrechtsschutz und keine drei Monate Karenz. Den Überblick über alle Bausteine finden Sie unter Rechtsschutzversicherung rückwirkend.

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Das Wichtigste in 5 Punkten

  • Eigener Sofort-Tarif, nicht der klassische Verkehrsrechtsschutz.
  • Keine Wartezeit — das ist nicht Rückwirkung auf jeden Unfall.
  • Typisch: Ordnungswidrigkeit, nicht Schadenersatz nach Unfall.
  • Anwalt schon gegenüber der Behörde tätig: Abschluss für diesen Fall oft zu spät.
  • Der kanonische Überblick steht auf der Hub-Seite Rechtsschutzversicherung rückwirkend.

Kein klassischer Tarif mit Wartezeit

Verkehrsrechtsschutz Sofort ist ein eigener ARAG-Tarif. ARAG übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten für einen zurückliegenden Schadenfall, den sie bei Abschluss mitversichert — ohne Wartezeit. Ob der konkrete Fall übernehmbar ist, prüft ARAG vor dem Abschluss. Alltag ohne Altfall bleibt der klassische Verkehrsrechtsschutz, der ebenfalls ohne Wartezeit ab Vertragsbeginn gilt, aber nicht rückwärts.

Was rückwirkend versichert ist — und was nicht

Rückwirkung zielt auf den bereits eingetretenen Verkehrsfall, vor allem Ordnungswidrigkeiten: Bußgeld, Punkte, drohendes Fahrverbot. Nicht rückwirkend, auch im Sofort-Tarif: Schadenersatz nach Unfall, Streit um Kauf oder Reparatur, Vorwurf Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung, Streit um Führerscheinentzug. Diese Leistungsarten sind laut ARAG für die Zukunft mitversichert, nicht für den Altfall.

Wann der Abschluss nicht mehr geht

Nicht abschließbar, wenn ein Anwalt über eine Beratung hinaus bereits mündlich oder schriftlich mit Behörde oder Gegenseite Kontakt aufgenommen hat. Ebenso nicht, wenn ein Mahnverfahren oder eine Klage gegen Sie anhängig ist. Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre. Selbstbeteiligung 150 Euro je Schadenfall, entfällt bei einem von ARAG empfohlenen Anwalt.

Was der Verkehrsrechtsschutz Sofort leistet

  • Keine Wartezeit — auch wenn der Ärger schon da ist
  • Rückwirkend: ein zurückliegender Schadenfall wird mitversichert, soweit ARAG ihn übernimmt
  • Typisch: Ordnungswidrigkeiten, Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
  • Nicht rückwirkend: Schadenersatz, Kauf/Reparatur, Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung, Führerscheinentzug
  • Nicht abschließbar: Anwalt schon gegenüber Behörde oder Gegenseite tätig, Klage oder Mahnverfahren anhängig
  • Laufzeit drei Jahre; künftige Streitigkeiten sind mitversichert

Was typischerweise nicht greift

  • Schadenersatz nach Unfall als Altfall
  • Fahrerflucht und fahrlässige Körperverletzung als Rückwirkung
  • Klage oder Mahnverfahren, das schon anhängig ist

Wartezeit

Keine Wartezeit im Sofort-Tarif. Der klassische Verkehrsrechtsschutz gilt oft ohne Wartezeit ab Beginn, aber nicht rückwärts.

Wann der Sofort-Tarif greift — und wann nicht

Fall 1

Situation: Bußgeldbescheid wegen Rotlicht oder Geschwindigkeit, Fahrverbot droht, noch kein Anwalt gegenüber der Behörde tätig.

Ausgang: Klassischer Anwendungsfall des Verkehrsrechtsschutz Sofort. ARAG prüft, ob der Fall übernehmbar ist. Keine Wartezeit.

Fall 2

Situation: Anhörungsbogen oder Bescheid liegt vor, ein Anwalt hat bereits mit der Behörde korrespondiert.

Ausgang: Abschluss des Sofort-Tarifs für genau diesen Fall typischerweise nicht mehr möglich.

Fall 3

Situation: Auffahrunfall, Sie wollen Schadenersatz gegen die Gegenseite durchsetzen.

Ausgang: Laut ARAG nicht rückwirkend versicherbar. Dafür gilt der klassische Verkehrsrechtsschutz für künftige Fälle, ohne Wartezeit ab Beginn.

Drei Hinweise

  • 1Keine drei Monate Wartezeit: der Sofort-Tarif startet ohne Karenz.
  • 2Noch keinen Anwalt auf die Behörde oder Gegenseite ansetzen, bevor der Fall geprüft ist.
  • 3Schadenersatz, Werkstattstreit und Strafvorwürfe wie Fahrerflucht sind nicht der rückwirkende Baustein.

FAQ · Verkehrsrechtsschutz Sofort: rückwirkend, ohne Wartezeit

Häufige Fragen zu diesem Thema

  • Gibt es beim Verkehrsrechtsschutz Sofort eine Wartezeit?

    Nein. ARAG schließt den Tarif ohne Wartezeit. Das ist der Unterschied zum Gerücht von drei Monaten Karenz — das gilt hier nicht.
  • Wann kann ich den Verkehrsrechtsschutz Sofort nicht abschließen?

    Wenn ein Anwalt über die Beratung hinaus bereits mit Behörde oder Gegenseite Kontakt aufgenommen hat, oder wenn Mahnverfahren beziehungsweise Klage anhängig ist.
  • Wie lange läuft der Vertrag?

    Drei Jahre. Enthalten ist auch Schutz für künftige Verkehrsstreitigkeiten, nicht nur der Altfall. [PRÜFEN: Laufzeit]
  • Ist das dieselbe Seite wie „Rechtsschutzversicherung rückwirkend“?

    Nein. Diese URL gilt nur für den Verkehrs-Sofort-Tarif. Der Überblick über Wartezeit und Rückwirkung aller Bausteine steht unter Rechtsschutzversicherung rückwirkend.

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