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Verkehrsrechtsschutz — rückwirkend abschließbar

Sie hatten bisher keinen Rechtsschutz und ahnen, dass aus einem Verkehrsvorfall noch Streit werden könnte? In diesem Spezialfall lässt sich der ARAG-Verkehrsrechtsschutz rückwirkend abschließen — mit klaren Bedingungen.

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Schritt 1 von 7Verkehrsrechtsschutz — rückwirkend abschließbar

Was bedeutet rückwirkend?

  • Schutz greift auch für Vorfälle aus der Vergangenheit, sofern noch kein Verfahren läuft
  • Wartezeit 3 Monate ab Vertragsbeginn
  • Voraussetzung: Sie waren in den letzten 12 Monaten nicht durchgehend rechtsschutzversichert
  • Ausgeschlossen sind Vorfälle, bei denen bereits Anwalt eingeschaltet oder Klage erhoben wurde

Wann der rückwirkende Schutz Sinn macht

Fall 1

Situation: Verkehrsunfall vor 4 Monaten, gegnerische Versicherung zahlte vollständig — aber Sie befürchten Spätfolgen.

Ausgang: Rückwirkender Abschluss möglich. Falls später doch Streit, ist nach 3-Monats-Wartezeit der Schutz aktiv. Beitrag ca. 95 € im Jahr für 12 Monate.

Fall 2

Situation: Bußgeldbescheid vor 6 Monaten beglichen, nun Zweifel an der Messung.

Ausgang: Rückwirkender Abschluss nicht mehr möglich, weil das Verfahren bereits abgeschlossen ist. Für künftige Vorfälle empfehlen wir den klassischen Tarif.

Fall 3

Situation: Sie planen einen Autokauf, hatten bisher gar keinen Rechtsschutz, möchten beide Möglichkeiten abdecken.

Ausgang: Rückwirkender Verkehrsrechtsschutz schützt zukünftige Fälle UND alte ungeklärte Vorfälle. Empfohlener Einstieg für bisher Unversicherte.

Drei Hinweise

  • 1Rückwirkender Schutz gilt nur, solange Sie tatsächlich noch keinen Anwalt eingeschaltet haben.
  • 2Wartezeit 3 Monate bedeutet: in den ersten 90 Tagen ist der Schutz noch nicht aktiv.
  • 3Wer zuvor 12 Monate durchgehend versichert war, braucht den Rückwirkungs-Tarif nicht — der klassische Tarif greift ohne Wartezeit.

FAQ · Verkehrsrechtsschutz — rückwirkend abschließbar

Häufige Fragen zu diesem Thema

  • Was kostet rückwirkender Verkehrsrechtsschutz?

    Der Aufpreis zum normalen Verkehrsrechtsschutz liegt bei 8–15 € pro Monat, je nach Tarifstufe. Bei einem Jahresbeitrag von ca. 95–140 € ein guter Schutz bei Unsicherheit über alte Fälle.
  • Kann ich rückwirkend auch nur für einen bestimmten Vorfall abschließen?

    Nein, der Tarif gilt allgemein für alle bisher unklaren Vorfälle plus alle zukünftigen. Ein gezielter Punkt-Schutz ist im deutschen Versicherungsrecht nicht zulässig.
  • Wie lange läuft der rückwirkende Schutz?

    Wie ein normaler Vertrag: 1 Jahr, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate. Nach 12 Monaten gilt er als regulärer Tarif weiter — Sie zahlen dann den normalen Beitrag.

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Yassin Bouzidi, ARAG-Ausschließlichkeitsvermittler

Yassin Bouzidi

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