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Schritt 1 von 5Erbrechtsschutz
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Erbrechtsschutz: Pflichtteil und Streit unter Miterben

Erbrechtsschutz trägt im versicherten Fall Kosten rund um Pflichtteil, Testament und Miterben — nicht den Nachlass selbst. Ein Erbfall vor Vertragsbeginn ist typischerweise nicht versicherbar.

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Das Wichtigste in 5 Punkten

  • Lange Wartezeit, oft ein Jahr oder mehr. [PRÜFEN]
  • Erbfall vor Beginn: in der Regel nein.
  • Mediation kann vor der Klage stehen.
  • Testament errichten ist nicht dasselbe wie Erbstreit.
  • Kein Ersatz für den Eherechtsschutz.

Was Sie absichern

  • Streitigkeiten unter Miterben um die Aufteilung des Nachlasses
  • Pflichtteilsansprüche (Geltendmachung und Abwehr)
  • Anfechtung eines Testaments oder Erbvertrags
  • Streit um Erbverzicht oder Pflichtteilsverzicht
  • Steuerstreitigkeiten zur Erbschaftsteuer (mit Steuermodul)
  • Beratung zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Was typischerweise nicht greift

  • Erbfall vor Versicherungsbeginn
  • Die Erbmasse selbst
  • Steuergestaltung als Beratungsmandat pauschal

Wartezeit

Erbrechtsschutz hat oft eine lange Wartezeit. [PRÜFEN: aktuelle Frist]. Das ist keine Rückwirkung.

Aus der Erbrechts-Beratung

Fall 1

Situation: Drei Geschwister erbten ein Mehrfamilienhaus: Zwei wollten verkaufen, eines wohnte selbst dort und wollte nicht ausziehen.

Ausgang: Mediation über 4 Termine führte zu einer Auszahlungslösung: ein Miterbe übernahm das Haus, zahlte die anderen aus. Kosten ca. 3.200 €, übernommen.

Fall 2

Situation: Enterbter Sohn machte Pflichtteilsanspruch gegen die zweite Ehefrau des verstorbenen Vaters geltend.

Ausgang: Wertgutachten zum Nachlass durchgesetzt, Anspruch auf 165.000 € statt 80.000 € ermittelt. Kosten ca. 5.800 €.

Fall 3

Situation: Handschriftliches Testament der verstorbenen Mutter wurde von einem Bruder angefochten, angeblich nicht eigenhändig verfasst.

Ausgang: Grafologisches Gutachten bestätigte die Echtheit. Anfechtungsklage erfolgreich abgewehrt. Kosten ca. 4.100 €.

Drei Tipps in Erbfällen

  • 1Erbschaft ausschlagen: nur innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis möglich, sonst gilt sie als angenommen.
  • 2Pflichtteil geltend machen: 3 Jahre Verjährung ab Kenntnis vom Erbfall und Pflichtteilsbetrag.
  • 3Mediation vor Klage: 60–70 % der Erbstreitigkeiten lassen sich außergerichtlich lösen, günstiger und schneller.

FAQ · Erbrechtsschutz

Häufige Fragen zu diesem Thema

  • Greift der Erbrechtsschutz, wenn der Erbfall vor Vertragsbeginn eintrat?

    Nein, der Auslöser (Todesfall) muss nach Vertragsbeginn und nach der 12-monatigen Wartezeit liegen. Im Erbrechtsschutz beträgt die Wartezeit volle 12 Monate. Bereits laufende Erbverfahren sind nicht versicherbar.
  • Was kostet die Beratung beim Erbrechtsschutz?

    Ein Erbrechts-Anwalt kostet in der Erstberatung typisch 250–400 €. Eine Pflichtteilsklage mit 200.000 € Streitwert kann 15.000–25.000 € Verfahrenskosten verursachen, komplett übernommen.
  • Hilft der Erbrechtsschutz auch bei der Testamentserstellung?

    Nein, die reine Beratung zur Errichtung eines Testaments ist ein anwaltliches Beratungsmandat, das nicht von Rechtsschutz übernommen wird. Wir können Ihnen aber einen Spezialisten empfehlen.

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Yassin Bouzidi, ARAG-Ausschließlichkeitsvermittler

Yassin Bouzidi

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