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Für Familien & Privatpersonen

Eherechtsschutz

Eine Trennung ist emotional. Sie soll nicht auch noch finanziell ruinös werden. Der Eherechtsschutz übernimmt Mediations- und Gerichtskosten rund um Scheidung, Unterhalt, Zugewinn und Sorgerecht — mit dem Fokus, möglichst viel außergerichtlich zu lösen.

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Schritt 1 von 7Eherechtsschutz

Was übernommen wird

  • Scheidungsverfahren und Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich)
  • Mediation als kostenfreie Alternative zum streitigen Verfahren
  • Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten
  • Streit um die Ehewohnung und Hausrat-Verteilung
  • Klagen auf Ehegatten- und Trennungsunterhalt
  • Internationale Scheidungen mit Auslandsbezug (auf Anfrage)

Aus der Praxis

Fall 1

Situation: Trennung nach 18 Jahren Ehe, Ehemann verdiente deutlich mehr, Trennungsunterhalt strittig.

Ausgang: Mediation über 6 Termine + finale Vereinbarung beim Notar — Trennungsunterhalt geregelt, später Scheidung einvernehmlich. Kosten ca. 5.400 €.

Fall 2

Situation: Streit um Sorgerecht der zwei gemeinsamen Kinder (8 und 11 Jahre) bei Wechselmodell vs. Hauptaufenthalt.

Ausgang: Familiengericht entschied für Wechselmodell mit klarer Regelung. Kosten ca. 4.200 €.

Fall 3

Situation: Zugewinnausgleich strittig — Ehefrau hatte eine geerbte Eigentumswohnung in die Ehe eingebracht.

Ausgang: Sachverständige Bewertung klärte den geschuldeten Ausgleich. Anwaltskosten und Sachverständige ca. 7.800 €.

Drei Tipps bei Trennung

  • 1Trennungsjahr nutzen: vor Ablauf der 12 Monate ist Scheidung in Deutschland nicht möglich, außer in Härtefällen.
  • 2Mediation prüfen: 70 % aller Scheidungs-Folgesachen lassen sich mediativ lösen — günstiger und nervenschonender.
  • 3Vermögen dokumentieren: Stichtag-Aufstellung wichtig für späteren Zugewinnausgleich.

FAQ · Eherechtsschutz

Häufige Fragen zu diesem Thema

  • Wann muss der Eherechtsschutz abgeschlossen sein?

    Vor der Trennung — der Anlass für den Rechtsschutzfall (Trennung/Scheidung) muss nach Vertragsbeginn und nach der 6-monatigen Wartezeit liegen.
  • Sind beide Ehepartner über einen Tarif versichert?

    Ja, im Familientarif sind Ehepartner automatisch mitversichert. Bei Trennung gelten die Leistungen jedoch nur für den Versicherungsnehmer — der getrennte Partner muss ggf. einen eigenen Schutz abschließen.
  • Übernimmt der Eherechtsschutz auch die Gerichtskosten der Scheidung?

    Im streitigen Scheidungsverfahren ja, im einvernehmlichen Verfahren nur die Anwaltskosten — Gerichtsgebühren tragen die Ehepartner zu gleichen Teilen selbst, was meist günstiger ist als ein Streitverfahren.

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Yassin Bouzidi, ARAG-Ausschließlichkeitsvermittler

Yassin Bouzidi

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