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Schritt 1 von 6Arbeitgeberrechtsschutz
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Arbeitgeberrechtsschutz: wenn Mitarbeitende klagen

Arbeitgeberrechtsschutz trägt die Kosten, wenn Mitarbeitende klagen — Kündigungsschutz, Lohn, Abmahnung, Betriebsrat. Ohne dieses Modul ist Streit mit eigenem Personal in der Firmenpolice typischerweise nicht gedeckt.

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Das Wichtigste in 5 Punkten

  • Eigenes Modul, nicht automatisch im Firmenrechtsschutz.
  • Kündigungsschutzklage ist der häufigste Fall.
  • Nicht der Strafrechtsschutz bei Arbeitsunfall.
  • Wartezeit oft vorhanden. [PRÜFEN]
  • Schon laufende Klage als Neuvertrag typisch nein.

Was abgedeckt ist

  • Kündigungsschutzklagen Ihrer Mitarbeiter (häufigster Fall)
  • Streit um Lohn, Bonuszahlung und Provision
  • Streit um Zeugnisformulierung und Arbeitsentgelt
  • Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat
  • Verfahren wegen Arbeitsunfall-Anerkennung
  • Streit um Arbeitszeit, Überstunden und Urlaub
  • Klagen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Was typischerweise nicht greift

  • Personalstreit ohne dieses Modul
  • Geldstrafen
  • Laufende Kündigungsschutzklage als Neuvertrag

Wartezeit

Arbeitgeberrechtsschutz hat oft Wartezeit. Eine schon zugestellte Klage ist als Neuvertrag in der Regel nicht versicherbar. [PRÜFEN]

Drei typische Fälle

Fall 1

Situation: Restaurantbetreiber kündigte Servicekraft nach 14 Monaten, die Mitarbeiterin reichte Kündigungsschutzklage ein.

Ausgang: Vergleich beim Gütetermin: 1 Monatsgehalt Abfindung statt 6 Forderung. Kosten ca. 3.800 €.

Fall 2

Situation: Mitarbeiter klagte gegen Verweigerung eines guten Zeugnisses, Streitwert 5.000 €.

Ausgang: Vergleich auf qualifiziertes Zeugnis mit ‚zu unserer vollsten Zufriedenheit'. Kosten ca. 2.100 €.

Fall 3

Situation: Betriebsrat blockierte geplante Versetzung eines Mitarbeiters, mit Streit über die betriebsbedingte Erforderlichkeit.

Ausgang: Arbeitsgerichtliche Klärung zugunsten Arbeitgeber. Versetzung durchgesetzt. Kosten ca. 4.500 €.

Drei Tipps für Arbeitgeber

  • 1Kündigungen immer schriftlich, immer rechtssicher formulieren: Eine fehlerhafte Kündigung zieht fast immer eine Schutzklage nach sich.
  • 2Probezeit bewusst nutzen: in den ersten 6 Monaten gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht.
  • 3Abmahnung dokumentieren: Ohne dokumentierte Abmahnung ist eine verhaltensbedingte Kündigung schwer durchsetzbar.

FAQ · Arbeitgeberrechtsschutz

Häufige Fragen zu diesem Thema

  • Greift der Schutz auch in der Probezeit?

    Ja, wenn ein Mitarbeiter in der Probezeit gegen die Kündigung klagt (z.B. Diskriminierungsvorwurf). Solche AGG-Klagen sind voll versichert.
  • Bin ich auch bei Streit mit Auszubildenden geschützt?

    Ja, Auszubildende sind im Arbeitgeberrechtsschutz mit eingeschlossen. Die Sonderregelungen des Berufsbildungsgesetzes werden berücksichtigt.
  • Was ist der Unterschied zu Strafrechtsschutz?

    Arbeitgeberrechtsschutz greift bei Zivilverfahren. Fahrlässige berufliche Vorwürfe deckt der erweiterte Strafrechtsschutz, Vorsatzvorwürfe der Spezial-Strafrechtsschutz.
  • Ist Arbeitgeberrechtsschutz automatisch im Firmenrechtsschutz?

    Nein. Ohne dieses Modul ist Streit mit eigenen Mitarbeitenden typischerweise nicht gedeckt.

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Yassin Bouzidi, ARAG-Ausschließlichkeitsvermittler

Yassin Bouzidi

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