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Branchenlösung

Rechtsschutz für Steuerberater (Einzelkanzlei)

Steuerberater haben in zwei Bereichen erhöhtes Klagerisiko: Honorarstreitigkeiten mit Mandanten und Verfahren mit Finanzämtern oder Berufskammer. Beide Bereiche sind im ARAG-Gewerberechtsschutz modular abdeckbar — wir konfigurieren den Tarif so, dass Sie als Einzelkanzlei nur für die Module zahlen, die Sie wirklich brauchen.

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Schritt 1 von 7Rechtsschutz für Steuerberater (Einzelkanzlei)

Antwort in drei Sätzen

Spezialtarif Gewerberechtsschutz für Steuerberater-Einzelkanzleien: deckt Honorarstreit, Finanzamtsverfahren, Berufskammer und Spezial-Strafrecht. Beitrag typisch 45–110 €/Monat.

Für wen diese Seite ist

Selbstständige Steuerberater mit eigener Einzelkanzlei, 0–2 Angestellte, Jahresumsatz typischerweise 80.000–250.000 € — bundesweit.

Typische Streitfälle

  • Mandant verweigert Honorarzahlung nach abgeschlossener Steuererklärung

    Streitwert: 800 € – 8.000 €Häufigkeit: sehr häufig
  • Streit mit Finanzamt über Betriebsausgaben der eigenen Kanzlei (z. B. Arbeitszimmer, Firmenwagen)

    Streitwert: 1.500 € – 15.000 €Häufigkeit: häufig
  • Steuerstrafverfahren gegen Sie persönlich wegen Beihilfe-Verdacht bei Mandanten-Steuerhinterziehung

    Streitwert: 10.000 € – 80.000 €Häufigkeit: selten, aber teuer
  • Berufsrechtliches Verfahren der Steuerberaterkammer (Berufspflichtverletzung, Werbung, Vergütung)

    Streitwert: 2.000 € – 20.000 €Häufigkeit: gelegentlich
  • Abmahnung wegen DSGVO-Verstoß auf der Kanzlei-Website (Cookie-Banner, Impressum, Datenverarbeitung)

    Streitwert: 800 € – 6.000 €Häufigkeit: häufig

Unsere Modul-Empfehlung

  • Deckt das wirtschaftliche Grundrisiko: alle vertraglichen Auseinandersetzungen mit Mandanten, Lieferanten und Geschäftspartnern. Ohne diesen Baustein wäre selbst ein einfacher Honorarstreit nicht versichert.

  • Steuerberater stehen bei jeder Mandanten-Außenprüfung im Verdachtsspektrum — Beihilfe zur Steuerhinterziehung (§ 27 StGB) wird in der Praxis häufig geprüft. Spezial-Strafrechtsschutz greift im Gegensatz zum erweiterten Strafrechtsschutz auch bei Vorsatzvorwürfen, bis zur rechtskräftigen Verurteilung.

  • DSGVO-Abmahnungen und Kammer-Verfahren wegen Werbeauftritts auf der Kanzlei-Website sind ein wachsendes Risikofeld. Modul deckt Abmahn-Verteidigung, einstweilige Verfügungen und Streit um Online-Mandantenkommunikation.

  • Nur relevant ab einem Angestellten. Bei Einzelkanzleien ohne Personal nicht erforderlich — sobald Sie eine Steuerfachangestellte einstellen, wird das Modul Pflicht.

Was kostet das?

Typischerweise 45–110 € pro Monat.

0-2 Angestellte, Selbstbehalt 250 €, je nach Modulwahl und Tarifebene gut/besser/bestens

Ein Fall aus unserer Praxis

Ausgangslage

Steuerberater (47) aus dem Rheinland mit Einzelkanzlei, ein Mandant (mittelständischer Bauunternehmer) lief in eine Steuerprüfung. Finanzamt prüfte parallel, ob unser Mandant als Berater von der Hinterziehungs-Konstellation wusste. Beihilfe-Vorwurf wurde aktenkundig.

Ausgang

Mit Spezial-Strafrechtsschutz konnten wir sofort einen Wirtschaftsstrafverteidiger einsetzen. Verfahren nach 4 Monaten gegen Auflage eingestellt (§ 153a StPO). ARAG übernahm Anwalts- und Verteidigerkosten in Höhe von 18.500 €. Ohne den Spezial-Tarif hätte der erweiterte Strafrechtsschutz wegen Vorsatzvorwurf nicht gegriffen.

Warum Steuerberater einen anderen Rechtsschutz brauchen als andere Selbstständige

Steuerberater stehen rechtlich an mehreren Fronten gleichzeitig: zivilrechtlich gegenüber ihren Mandanten (Honorar, Haftung), öffentlich-rechtlich gegenüber Finanzämtern (eigene Betriebsprüfung) und straf- bzw. berufsrechtlich gegenüber Strafverfolgungsbehörden und der Steuerberaterkammer. Das macht den klassischen Standard-Gewerbe-Rechtsschutz schnell unzureichend — wer den Spezial-Strafrechtsschutz weglässt, ist bei einem einzigen Beihilfe-Verdacht im freien Fall. Unsere Konfiguration für Einzelkanzleien deckt diese drei Fronten konsequent ab, ohne unnötige Bausteine wie Arbeitgeber-Schutz, solange keine Angestellten da sind.

Die typischen Streitwerte: wo es wirklich teuer wird

Honorarstreitigkeiten bewegen sich häufig im niedrigen vierstelligen Bereich (800–8.000 €) — schmerzhaft, aber für die meisten Kanzleien handhabbar. Steuerstrafverfahren gegen den Berater selbst sind seltener, aber die Kosten explodieren: Wirtschaftsstrafverteidigung in einem mittelkomplexen Verfahren kostet schnell 30.000–80.000 € über mehrere Instanzen. Hier rechnet sich die etwas höhere Prämie für den Spezial-Strafrechtsschutz innerhalb eines einzigen Schadensfalls. Berufsrechtliche Verfahren der Kammer liegen meist dazwischen (2.000–20.000 €) und werden im Firmenrechtsschutz mitabgedeckt.

Was wir an Ihrem bestehenden Vertrag oft korrigieren

Bei rund 70 % der Steuerberater, die zu uns wechseln, finden wir im Altvertrag mindestens eine Lücke: meist fehlt der Spezial-Strafrechtsschutz (der Versicherer hatte den erweiterten Tarif als ausreichend dargestellt), gelegentlich auch der Internetrechtsschutz oder eine viel zu hohe Selbstbeteiligung von 500–1.000 €, die im Honorarstreit-Bereich praktisch jeden Schaden frisst. Der schriftliche Vertragscheck ist bei uns kostenfrei — und wir nennen Ihnen offen, wenn Ihr Altvertrag tatsächlich besser ist als das, was wir anbieten können.

FAQ · Rechtsschutz für Steuerberater (Einzelkanzlei)

Häufige Fragen

  • Reicht der erweiterte Strafrechtsschutz, oder brauche ich den Spezial-Tarif?

    Für Steuerberater ist der Spezial-Strafrechtsschutz Pflicht. Der erweiterte Tarif greift nur bei fahrlässigen Vorwürfen. Sobald das Finanzamt einen Vorsatzvorwurf in den Raum stellt (z. B. Beihilfe zur Steuerhinterziehung, leichtfertige Steuerverkürzung), zahlt der erweiterte Tarif nicht. Der Spezial-Tarif deckt den Schutz bis zur rechtskräftigen Verurteilung — bei Einstellung oder Freispruch bleibt es endgültig bei der Kostenübernahme.
  • Ist der Streit mit der Steuerberaterkammer abgedeckt?

    Ja, das fällt unter Berufs- und Verwaltungsrechtsschutz und ist im Firmenrechtsschutz-Modul enthalten. Klassische Anlässe sind Werbe- und Vergütungsverstöße sowie Mahn- und Disziplinarverfahren. Spezielle berufsständische Schiedsstellen sind ebenfalls gedeckt.
  • Was passiert, wenn ich später eine Angestellte einstelle?

    Sie können den Arbeitgeberrechtsschutz jederzeit nachträglich aufnehmen. Ab dem ersten Angestellten wird er praktisch zwingend — Kündigungsschutzklagen einer Steuerfachangestellten kosten typischerweise 3.500–6.000 € Verfahrenskosten. Die ARAG-Wartezeit von 3 Monaten gilt; bei nahtlosem Wechsel von einem Vorversicherer verzichtet die ARAG häufig.
  • Sind die Beiträge als Betriebsausgabe absetzbar?

    Ja, der Beitrag zum Gewerberechtsschutz ist vollständig als Betriebsausgabe absetzbar — er entlastet damit zusätzlich die Einkommensteuer. Bei einem Beitrag von 80 €/Monat reduziert sich die Netto-Belastung je nach Grenzsteuersatz um 30–42 %.
  • Decken die ARAG-Tarife auch DSGVO-Abmahnungen Ihrer Mandanten ab?

    Nein, DSGVO-Verfahren Ihrer Mandanten fallen unter deren eigenen Versicherungsschutz. Ihr Tarif deckt ausschließlich Verfahren gegen Sie als Kanzlei (z. B. Abmahnung der eigenen Website, Verstoß bei Mandantenkommunikation). Das ist eine wichtige Abgrenzung, die wir im Vorab-Gespräch sauber klären.

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Yassin Bouzidi, ARAG-Ausschließlichkeitsvermittler

Yassin Bouzidi

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