Warum Steuerberater einen anderen Rechtsschutz brauchen als andere Selbstständige
Steuerberater stehen rechtlich an mehreren Fronten gleichzeitig: zivilrechtlich gegenüber ihren Mandanten (Honorar, Haftung), öffentlich-rechtlich gegenüber Finanzämtern (eigene Betriebsprüfung) und straf- bzw. berufsrechtlich gegenüber Strafverfolgungsbehörden und der Steuerberaterkammer. Das macht den klassischen Standard-Gewerbe-Rechtsschutz schnell unzureichend — wer den Spezial-Strafrechtsschutz weglässt, ist bei einem einzigen Beihilfe-Verdacht im freien Fall. Unsere Konfiguration für Einzelkanzleien deckt diese drei Fronten konsequent ab, ohne unnötige Bausteine wie Arbeitgeber-Schutz, solange keine Angestellten da sind.
Die typischen Streitwerte: wo es wirklich teuer wird
Honorarstreitigkeiten bewegen sich häufig im niedrigen vierstelligen Bereich (800–8.000 €) — schmerzhaft, aber für die meisten Kanzleien handhabbar. Steuerstrafverfahren gegen den Berater selbst sind seltener, aber die Kosten explodieren: Wirtschaftsstrafverteidigung in einem mittelkomplexen Verfahren kostet schnell 30.000–80.000 € über mehrere Instanzen. Hier rechnet sich die etwas höhere Prämie für den Spezial-Strafrechtsschutz innerhalb eines einzigen Schadensfalls. Berufsrechtliche Verfahren der Kammer liegen meist dazwischen (2.000–20.000 €) und werden im Firmenrechtsschutz mitabgedeckt.
Was wir an Ihrem bestehenden Vertrag oft korrigieren
Bei rund 70 % der Steuerberater, die zu uns wechseln, finden wir im Altvertrag mindestens eine Lücke: meist fehlt der Spezial-Strafrechtsschutz (der Versicherer hatte den erweiterten Tarif als ausreichend dargestellt), gelegentlich auch der Internetrechtsschutz oder eine viel zu hohe Selbstbeteiligung von 500–1.000 €, die im Honorarstreit-Bereich praktisch jeden Schaden frisst. Der schriftliche Vertragscheck ist bei uns kostenfrei — und wir nennen Ihnen offen, wenn Ihr Altvertrag tatsächlich besser ist als das, was wir anbieten können.