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Persönliche Absicherung

Manager-Rechtsschutz für GmbH-Geschäftsführer mit Privatvermögen

Ihre D&O-Versicherung zahlt das wirtschaftliche Innenverhältnis — sie zahlt nicht Ihre persönliche Strafverteidigung. Genau diese Lücke schließt der Manager-Rechtsschutz: Spezial-Strafrechtsschutz auch bei Vorsatzvorwürfen, Anstellungsvertrags-Streit ohne Information des Arbeitgebers, persönliche Haftungsabwehr als Organ.

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Schritt 1 von 4Manager-Rechtsschutz für GmbH-Geschäftsführer mit Privatvermögen

Antwort in drei Sätzen

Manager-Rechtsschutz ergänzt die D&O um die persönliche Strafverteidigung des Geschäftsführers (Untreue, § 64 GmbHG, § 266a, Steuer). Diskret, Vertrag läuft auf Privatperson. Beitrag 35-90 €/Monat.

Für wen diese Seite ist

GmbH-Geschäftsführer und Vorstände mit nennenswertem Privatvermögen (typischerweise >500.000 €) — angestellt oder als Gesellschafter-Geschäftsführer.

Typische Streitfälle

  • Strafanzeige der Gesellschafter wegen § 64 GmbHG (verspätete Insolvenzantragstellung, Zahlungen nach Insolvenzreife)

    Streitwert: 30.000 € – 200.000 €Häufigkeit: häufig
  • Untreue-Verdacht (§ 266 StGB) nach Bonus-Auszahlung, Spesen-Abrechnung oder Geschäftsführer-Vergütung

    Streitwert: 25.000 € – 150.000 €Häufigkeit: gelegentlich
  • Strafverfahren wegen Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) bei Liquiditätskrise

    Streitwert: 15.000 € – 80.000 €Häufigkeit: häufig
  • Streit um Bonus, Tantieme oder Pensionszusage nach Trennung vom Unternehmen

    Streitwert: 50.000 € – 500.000 €Häufigkeit: sehr häufig
  • Wettbewerbsverbot-Streit nach Ausscheiden (Höhe der Karenzentschädigung, Reichweite des Verbots)

    Streitwert: 30.000 € – 250.000 €Häufigkeit: gelegentlich

Unsere Modul-Empfehlung

  • Das zentrale Modul. Greift bei sämtlichen beruflich veranlassten Strafverfahren — auch bei Vorsatzvorwürfen wie Untreue oder § 266a — bis zur rechtskräftigen Verurteilung. Bei Einstellung oder Freispruch bleibt es endgültig bei der Kostenübernahme. Keine D&O ersetzt diesen Schutz, weil D&O ausschließlich das wirtschaftliche Innenverhältnis adressiert.

  • Deckt Streit um Bonus, Tantieme, Pensionszusagen und Wettbewerbsverbot. Diese Themen entstehen praktisch immer am Ende einer Geschäftsführer-Tätigkeit — die Streitwerte gehen schnell in den sechsstelligen Bereich. Vertrag läuft auf Sie als Privatperson; der Arbeitgeber erfährt nichts.

  • Persönliche Abwehr von Schadensersatzansprüchen, die nicht durch die D&O abgedeckt sind (z. B. bei D&O-Selbstbehalts-Streit, Anschlussverfahren, oder wenn die D&O die Eintrittspflicht verneint). Sinnvoll besonders bei Geschäftsführern mit nennenswertem Privatvermögen.

Was kostet das?

Typischerweise 35–90 € pro Monat.

Je nach Konstellation und Tarifebene gut/besser/bestens. Beitrag oft steuerlich vom Arbeitgeber übernehmbar.

Ein Fall aus unserer Praxis

Ausgangslage

Geschäftsführer (52) einer mittelständischen Produktions-GmbH mit 60 Mitarbeitern. Nach Liquiditätskrise und Insolvenzanmeldung warf der Insolvenzverwalter ihm Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) und Zahlung nach Insolvenzreife (§ 64 GmbHG a.F.) vor. Parallel persönliche Schadensersatzklage über 850.000 €.

Ausgang

Spezial-Strafrechtsschutz übernahm die komplette Wirtschaftsstrafverteidigung. Verfahren nach 14 Monaten gegen Geldauflage eingestellt; Schadensersatzklage wurde im Vergleich mit 95.000 € abgegolten (durch die D&O abgedeckt). ARAG-Kosten: 47.000 € für die persönliche Strafverteidigung. Ohne Spezial-Tarif wäre der Geschäftsführer mit dem Privatvermögen in Mithaftung gegangen.

Warum die D&O Ihre persönliche Strafverteidigung nicht zahlt

D&O-Policen sind so konstruiert, dass sie die finanziellen Folgen einer Pflichtverletzung gegenüber dem Unternehmen abfangen — als Innenhaftungs-Police. Die persönliche Strafverteidigung des Geschäftsführers fällt nicht darunter. Selbst die meisten gehobenen D&O-Verträge mit „Abwehrkosten-Klausel“ decken nur die Erstreaktion ab; sobald die Staatsanwaltschaft eine Anklage erhebt oder Vorsatz in den Raum stellt, sind die Verteidigungskosten privat zu tragen. In der Praxis bedeutet das in einem mittleren Wirtschaftsstrafverfahren 80.000–200.000 € persönliche Belastung — eine Größenordnung, die selbst bei beträchtlichem Privatvermögen nicht ohne weiteres geschultert wird.

Wann der Spezial-Strafrechtsschutz konkret greift

Der Spezial-Tarif schützt vor allem in vier Konstellationen: Untreue (§ 266 StGB) bei umstrittener Vergütung oder Sozialleistungen; Insolvenz-Strafrecht (§§ 15a InsO, 64 GmbHG a.F.) bei Liquiditätskrisen, in denen der Insolvenzverwalter oder ein Gläubiger die Verschleppung wittert; Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), das praktisch jeder Geschäftsführer in einer Krise treffen kann; und Steuerstrafrecht. In allen vier Bereichen ist die Verfahrensdauer regelmäßig 12–24 Monate, die Verteidigungskosten kumulieren entsprechend.

Was am Anstellungsvertrags-Rechtsschutz oft unterschätzt wird

Die teuersten Manager-Streitigkeiten finden meist nicht im Strafrecht statt, sondern am Ende einer Geschäftsführer-Tätigkeit: Streit um Bonus für das Geschäftsjahr, Berechnung der Pensionszusage, Reichweite eines Wettbewerbsverbots, Karenzentschädigung. Die Streitwerte liegen routinemäßig bei 100.000–500.000 €. Anstellungsvertrags-Rechtsschutz übernimmt hier die kompletten Verfahrenskosten — und weil der Vertrag auf Sie als Privatperson läuft, können Sie ihn ohne Zustimmung des Arbeitgebers nutzen, auch nachdem Sie ausgeschieden sind.

FAQ · Manager-Rechtsschutz für GmbH-Geschäftsführer mit Privatvermögen

Häufige Fragen

  • Brauche ich Manager-Rechtsschutz, wenn meine D&O bei 5 Mio. € Deckung steht?

    Ja, weil D&O und Manager-Rechtsschutz unterschiedliche Risiken decken. Die D&O schützt das Unternehmen und Sie vor Innenhaftungsansprüchen (zivilrechtlich). Sie zahlt aber nicht Ihre persönliche Strafverteidigung im Strafprozess — und genau dort entstehen die existenzbedrohenden Kosten. Eine Wirtschaftsstrafverteidigung in einem Verfahren mit drei Instanzen kostet 100.000–300.000 €. Manager-Rechtsschutz schließt diese Lücke gezielt.
  • Wird mein Arbeitgeber über den Vertrag informiert?

    Nein. Der Vertrag läuft ausschließlich auf Sie als Privatperson. Bei Schadenfällen tritt die ARAG nicht an den Arbeitgeber heran. Das ist bewusst so konzipiert — viele unserer Mandanten schätzen die diskrete Eigen-Absicherung, die sie unabhängig vom aktuellen Arbeitgeber macht.
  • Was passiert bei einem Vorsatzvorwurf? Zahlt die ARAG?

    Im Spezial-Strafrechtsschutz: ja, bis zur rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes. Während des laufenden Verfahrens — also auch wenn der Vorwurf Vorsatz lautet — übernimmt die ARAG die kompletten Verteidigungskosten. Erst nach rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatzes muss zurückgezahlt werden. Bei Einstellung, Freispruch oder Verurteilung wegen Fahrlässigkeit bleibt es endgültig bei der Kostenübernahme.
  • Kann der Arbeitgeber den Beitrag steuerlich übernehmen?

    In vielen Konstellationen ja — meist als Bestandteil des Geschäftsführer-Vergütungspakets. Die genaue Behandlung hängt von der Konstruktion ab (gesellschaftsrechtlich genehmigt, lohnsteuerliche Einordnung, Sachzuwendung vs. Barlohn). Wir geben Ihnen den passenden Wortlaut für den Anstellungsvertrag mit; die steuerliche Endprüfung liegt bei Ihrem Steuerberater.
  • Wie schnell bekomme ich im Schadensfall Kostenzusage?

    In Strafverfahren, in denen die Erstmaßnahmen zeitkritisch sind (Vernehmung, Durchsuchung, U-Haft), erteilt die ARAG die Kostenzusage in der Regel innerhalb von 24 Stunden — bei klaren Konstellationen sofort. Sie können dann unmittelbar einen Wirtschaftsstrafverteidiger Ihrer Wahl beauftragen, ohne in Vorleistung zu gehen.

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Yassin Bouzidi, ARAG-Ausschließlichkeitsvermittler

Yassin Bouzidi

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