Warum die D&O Ihre persönliche Strafverteidigung nicht zahlt
D&O-Policen sind so konstruiert, dass sie die finanziellen Folgen einer Pflichtverletzung gegenüber dem Unternehmen abfangen — als Innenhaftungs-Police. Die persönliche Strafverteidigung des Geschäftsführers fällt nicht darunter. Selbst die meisten gehobenen D&O-Verträge mit „Abwehrkosten-Klausel“ decken nur die Erstreaktion ab; sobald die Staatsanwaltschaft eine Anklage erhebt oder Vorsatz in den Raum stellt, sind die Verteidigungskosten privat zu tragen. In der Praxis bedeutet das in einem mittleren Wirtschaftsstrafverfahren 80.000–200.000 € persönliche Belastung — eine Größenordnung, die selbst bei beträchtlichem Privatvermögen nicht ohne weiteres geschultert wird.
Wann der Spezial-Strafrechtsschutz konkret greift
Der Spezial-Tarif schützt vor allem in vier Konstellationen: Untreue (§ 266 StGB) bei umstrittener Vergütung oder Sozialleistungen; Insolvenz-Strafrecht (§§ 15a InsO, 64 GmbHG a.F.) bei Liquiditätskrisen, in denen der Insolvenzverwalter oder ein Gläubiger die Verschleppung wittert; Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), das praktisch jeder Geschäftsführer in einer Krise treffen kann; und Steuerstrafrecht. In allen vier Bereichen ist die Verfahrensdauer regelmäßig 12–24 Monate, die Verteidigungskosten kumulieren entsprechend.
Was am Anstellungsvertrags-Rechtsschutz oft unterschätzt wird
Die teuersten Manager-Streitigkeiten finden meist nicht im Strafrecht statt, sondern am Ende einer Geschäftsführer-Tätigkeit: Streit um Bonus für das Geschäftsjahr, Berechnung der Pensionszusage, Reichweite eines Wettbewerbsverbots, Karenzentschädigung. Die Streitwerte liegen routinemäßig bei 100.000–500.000 €. Anstellungsvertrags-Rechtsschutz übernimmt hier die kompletten Verfahrenskosten — und weil der Vertrag auf Sie als Privatperson läuft, können Sie ihn ohne Zustimmung des Arbeitgebers nutzen, auch nachdem Sie ausgeschieden sind.