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Schritt 1 von 5Bauherrenrechtsschutz
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Bauherrenrechtsschutz: Mängel und Bauverzug

Bauherrenrechtsschutz ist ein zeitlich befristeter Baustein für Streit in der Bauphase — Mängel, Verzug, Werkvertrag. Wer schon im Streit mit dem Bauunternehmer steht, kommt in der Regel zu spät.

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Das Wichtigste in 5 Punkten

  • Add-on, oft befristet auf die Bauphase.
  • Vor Baubeginn abschließen.
  • Nicht der normale Immobilienrechtsschutz.
  • Wartezeit und Beginn prüfen. [PRÜFEN]
  • Laufender Baumangel als Neuvertrag typisch nein.

Versicherte Streit-Themen

  • Streit mit Bauträger oder Generalunternehmer (Mängel, Verzug, Kostenüberschreitung)
  • Werkvertragsstreitigkeiten mit einzelnen Handwerksbetrieben
  • Auseinandersetzungen mit Architekt/Statiker um Planungsfehler
  • Nachbarschaftsstreit aus dem Bauvorhaben (Setzungsrisse, Schmutz, Lärm)
  • Streit mit der Baubehörde (Genehmigung, Auflagen, Nachbarwidersprüche)
  • Konflikte um Baufinanzierungs-Konditionen mit der Bank

Was typischerweise nicht greift

  • Schon eingetretene Baumängel als Neuvertrag
  • Vermieter- und Firmenbaustellen ohne passenden Baustein

Wartezeit

Bauherrenrechtsschutz hat oft eine eigene Wartezeit oder muss vor Baubeginn stehen. [PRÜFEN: aktuelle Bedingung]

Aus der Bauherren-Beratung

Fall 1

Situation: Bauträger lieferte mit 8 Monaten Verzug, Familie musste in Wohnung weiter Miete zahlen, Verzugsschaden 14.000 €.

Ausgang: Klage auf Verzugsschaden erfolgreich, Bauträger zur Zahlung verpflichtet. Kosten ca. 4.800 €, übernommen.

Fall 2

Situation: Risse im Mauerwerk schon im ersten Jahr, Architekt schob Verantwortung auf Statiker und umgekehrt.

Ausgang: Sachverständigengutachten klärte Verantwortlichkeit (mangelhafte Statik). Klage führte zur Nachbesserung plus 22.000 € Schadensersatz. Kosten ca. 7.200 €.

Fall 3

Situation: Nachbar reichte Widerspruch gegen Baugenehmigung ein, Abstandsflächen angeblich nicht eingehalten.

Ausgang: Stellungnahme der Bauaufsicht, Widerspruch zurückgewiesen. Bauprojekt konnte termingerecht starten. Kosten ca. 1.500 €.

Drei Bau-Tipps

  • 1Bauverträge nie unterschreiben, ohne sie anwaltlich prüfen zu lassen: Bauträger-AGB sind oft einseitig.
  • 2Abnahme-Protokoll mit Sachverständigem statt allein: Der Bauträger schickt seine eigenen Experten.
  • 3Mängel binnen 5 Jahren ab Abnahme geltend machen, bei Arglist sogar 10 Jahre, Frist nicht verpassen.

FAQ · Bauherrenrechtsschutz

Häufige Fragen zu diesem Thema

  • Wann muss ich den Bauherrenrechtsschutz abschließen?

    Vor Beginn der Bauplanung, spätestens vor der ersten Vertragsunterzeichnung mit Architekten oder Bauträger. Wichtig: Der Bauherrenrechtsschutz hat eine Wartezeit von 6 Monaten, der Schutz greift also frühestens 6 Monate nach Vertragsbeginn. Nach Baubeginn ist meist kein Abschluss mehr möglich.
  • Wie lange läuft der Bauherrenrechtsschutz?

    In der Regel für die geplante Bauzeit (typisch 12–36 Monate) plus eine Nachhaftung von 2 Jahren für später entdeckte Baumängel. Wir kalkulieren das individuell.
  • Was kostet der Bauherrenrechtsschutz?

    Abhängig von Bausumme und Bauzeit zwischen 400 € und 1.500 € einmalig. Im Verhältnis zu möglichen 100.000-€-Streitwerten eine kleine Investition.

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Yassin Bouzidi, ARAG-Ausschließlichkeitsvermittler

Yassin Bouzidi

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