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Für Familien & Privatpersonen

Bauherrenrechtsschutz

Ein Hausbau ist eines der größten Projekte im Leben — und eine der häufigsten Streit-Quellen mit Handwerkern, Bauträgern und Nachbarn. Der Bauherrenrechtsschutz ist ein zeitlich befristetes Add-on, das während Ihrer Bauphase greift.

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Bauherrenrechtsschutz: Ihr persönliches Angebot

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Versicherte Streit-Themen

  • Streit mit Bauträger oder Generalunternehmer (Mängel, Verzug, Kostenüberschreitung)
  • Werkvertragsstreitigkeiten mit einzelnen Handwerksbetrieben
  • Auseinandersetzungen mit Architekt/Statiker um Planungsfehler
  • Nachbarschaftsstreit aus dem Bauvorhaben (Setzungsrisse, Schmutz, Lärm)
  • Streit mit der Baubehörde (Genehmigung, Auflagen, Nachbarwidersprüche)
  • Konflikte um Baufinanzierungs-Konditionen mit der Bank

Aus der Bauherren-Beratung

Fall 1

Situation: Bauträger lieferte mit 8 Monaten Verzug — Familie musste in Wohnung weiter Miete zahlen, Verzugsschaden 14.000 €.

Ausgang: Klage auf Verzugsschaden erfolgreich, Bauträger zur Zahlung verpflichtet. Kosten ca. 4.800 € — übernommen.

Fall 2

Situation: Risse im Mauerwerk schon im ersten Jahr, Architekt schob Verantwortung auf Statiker und umgekehrt.

Ausgang: Sachverständigengutachten klärte Verantwortlichkeit (mangelhafte Statik). Klage führte zur Nachbesserung plus 22.000 € Schadensersatz. Kosten ca. 7.200 €.

Fall 3

Situation: Nachbar reichte Widerspruch gegen Baugenehmigung ein — Abstandsflächen angeblich nicht eingehalten.

Ausgang: Stellungnahme der Bauaufsicht, Widerspruch zurückgewiesen. Bauprojekt konnte termingerecht starten. Kosten ca. 1.500 €.

Drei Bau-Tipps

  • 1Bauverträge nie unterschreiben, ohne sie anwaltlich prüfen zu lassen — Bauträger-AGB sind oft einseitig.
  • 2Abnahme-Protokoll mit Sachverständigem statt allein — der Bauträger schickt seine eigenen Experten.
  • 3Mängel binnen 5 Jahren ab Abnahme geltend machen, bei Arglist sogar 10 Jahre — Frist nicht verpassen.

FAQ · Bauherrenrechtsschutz

Häufige Fragen zu diesem Thema

  • Wann muss ich den Bauherrenrechtsschutz abschließen?

    Vor Beginn der Bauplanung — spätestens vor der ersten Vertragsunterzeichnung mit Architekten oder Bauträger. Nach Baubeginn ist meist kein Abschluss mehr möglich.
  • Wie lange läuft der Bauherrenrechtsschutz?

    In der Regel für die geplante Bauzeit (typisch 12–36 Monate) plus eine Nachhaftung von 2 Jahren für später entdeckte Baumängel. Wir kalkulieren das individuell.
  • Was kostet der Bauherrenrechtsschutz?

    Abhängig von Bausumme und Bauzeit zwischen 400 € und 1.500 € einmalig. Im Verhältnis zu möglichen 100.000-€-Streitwerten eine kleine Investition.

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Yassin Bouzidi, ARAG-Ausschließlichkeitsvermittler

Yassin Bouzidi

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