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Schritt 1 von 6Firmenvertragsrechtsschutz
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Firmenvertragsrechtsschutz: Liefer-, Werk- und Dienstvertrag

Firmenvertragsrechtsschutz gilt für Streit aus betrieblichen Verträgen — Lieferung, Werk, Dienst. Ein schon offener B2B-Streit ist als Neuvertrag typischerweise nicht versicherbar.

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Das Wichtigste in 5 Punkten

  • Eigenes Modul auf der Firmen-Basis.
  • B2B-Vertrag, nicht der GF-Anstellungsvertrag.
  • Wartezeit oft ja. [PRÜFEN]
  • Alt-Streit typisch raus.
  • Internationale Gerichtsstände prüfen.

Vertragstypen, die geschützt sind

  • Liefer- und Bezugsverträge mit Zulieferern
  • Werkverträge mit Handwerksbetrieben oder Dienstleistern
  • Dienstverträge (z. B. mit IT-Dienstleistern, Beratern)
  • Kaufverträge über Maschinen, Fahrzeuge oder Software
  • Miet- und Pachtverträge betrieblicher Räume (wenn nicht eigenes Modul)
  • Franchise- und Lizenzverträge
  • Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) und deren Durchsetzung

Was typischerweise nicht greift

  • Schon eingetretener Vertragsstreit als Neuvertrag
  • Konzerninterne Streitigkeiten, soweit ausgeschlossen
  • Anstellungsvertrag des Organs

Wartezeit

Firmenvertragsrechtsschutz hat oft Wartezeit. Rückwirkung auf den laufenden Lieferstreit gibt es in der Regel nicht. [PRÜFEN]

Aus dem B2B-Alltag

Fall 1

Situation: Maschinenbauer lieferte CNC-Anlage mit erheblichen Mängeln, Wert 180.000 €.

Ausgang: Klage auf Nachbesserung und Schadensersatz für Produktionsausfall. Vergleich: 110.000 € Erstattung + Nachbesserung. Kosten ca. 18.000 €.

Fall 2

Situation: Software-Anbieter kündigte Lizenz vorzeitig, es war ein kritisches Tool im Unternehmen.

Ausgang: Einstweilige Verfügung erzwang Weiternutzung bis Ablauf der Kündigungsfrist. Schadensersatz für Migrationsaufwand. Kosten ca. 6.400 €.

Fall 3

Situation: Subunternehmer rechnete Überstunden ab, die laut Vertrag nicht zusätzlich vergütet werden sollten, 24.000 € strittig.

Ausgang: Vertragsauslegungs-Klage. Vergleich auf 8.000 € Nachzahlung. Kosten ca. 4.100 €.

Drei Tipps zum Vertragsmanagement

  • 1Schriftform beachten: Mündliche Vereinbarungen sind vor Gericht schwer beweisbar.
  • 2Kündigungsklauseln vor Vertragsschluss prüfen: Viele Konflikte entstehen erst bei der Beendigung.
  • 3Wichtige Klauseln: Gerichtsstand (lokal sinnvoll), Verzugsfolgen, Streitschlichtung vor Klage.

FAQ · Firmenvertragsrechtsschutz

Häufige Fragen zu diesem Thema

  • Sind auch Streitigkeiten mit Privatkunden versichert?

    Ja, sofern aus Ihrer geschäftlichen Tätigkeit (B2C-Verträge). Garantie- und Gewährleistungsstreit mit Verbrauchern, Online-Käufe: alles abgedeckt.
  • Was ist mit internationalen Verträgen?

    Der ARAG-Schutz gilt grundsätzlich in Europa. Außereuropäische Streitigkeiten oder Gerichtsstände außerhalb der EU bedürfen einer Sondervereinbarung. Wir prüfen das individuell.
  • Sind Konzern-interne Streitigkeiten versichert?

    Streit zwischen verbundenen Unternehmen ist meist ausgeschlossen, weil hier kein „Dritter" als Gegenpartei existiert. Ausnahme: separate Rechtsträger mit eigener Versicherungspolicen-Struktur.

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Yassin Bouzidi, ARAG-Ausschließlichkeitsvermittler

Yassin Bouzidi

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