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Für Selbstständige & Unternehmer

Internetrechtsschutz für Selbstständige

Wer geschäftlich online unterwegs ist, lebt mit erhöhtem Abmahnrisiko — Urheberrechtsverletzungen, fehlende DSGVO-Hinweise, irreführende Werbung. Der gewerbliche Internetrechtsschutz schützt Sie speziell vor diesen Online-typischen Konflikten.

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Internetrechtsschutz für Selbstständige: Ihr persönliches Angebot

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Schritt 1 von 7Internetrechtsschutz für Selbstständige

Was Sie als Selbstständige absichern

  • Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (Bilder, Texte, Designs)
  • Wettbewerbsrecht-Abmahnungen (irreführende Werbung, fehlende Impressums-Angaben)
  • DSGVO-Streitigkeiten (Auskunftsklagen, Datenschutz-Aufsicht)
  • Markenstreitigkeiten (Namens- und Logoschutz)
  • Streit aus Online-Marktplätzen (Amazon, eBay, Etsy)
  • Reputationsschutz gegen falsche Bewertungen

Aus dem digitalen Geschäftsalltag

Fall 1

Situation: Online-Shop-Betreiberin erhielt Abmahnung wegen fehlender Widerrufsbelehrung — Forderung 1.800 € Schadensersatz.

Ausgang: Anwaltliche Prüfung: Abmahnung formal korrekt. Vergleich auf 450 € + Behebung des Mangels. Kosten ca. 900 €.

Fall 2

Situation: Freiberufler bekam negative Bewertung auf Google, die Tatsachenbehauptungen falsch waren.

Ausgang: Anwaltliche Aufforderung an Google + Verfasser. Bewertung gelöscht. Kosten ca. 1.300 €.

Fall 3

Situation: Online-Coach erhielt Wettbewerbsabmahnung wegen angeblich irreführender Werbeaussage.

Ausgang: Aussage formal abgewandelt, Unterlassungserklärung in milderer Form abgegeben. Kosten ca. 1.100 €.

Drei Tipps für Online-Selbstständige

  • 1Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung von Anwalt prüfen lassen — kostet 200 €, spart oft 2.000 € Abmahnung.
  • 2Bilder nur aus eindeutigen Quellen (gekauft mit Lizenz oder CC0) — Stockfotos sind kein Freibrief.
  • 3Markennamen vor Verwendung prüfen — DPMA-Recherche ist kostenfrei.

FAQ · Internetrechtsschutz für Selbstständige

Häufige Fragen zu diesem Thema

  • Was unterscheidet diesen Schutz vom privaten Internetrechtsschutz?

    Der gewerbliche Schutz deckt Wettbewerbs-, Marken- und Werbe-Abmahnungen ab — typische B2B-Risiken. Der private Schutz fokussiert sich auf Verbraucher-Themen wie Online-Käufe und Persönlichkeitsrechte.
  • Bin ich auch geschützt, wenn ein Wettbewerber mich abmahnt?

    Ja, sowohl bei berechtigten als auch unberechtigten Abmahnungen — bei unberechtigten oft sogar mit Erstattung der eigenen Anwaltskosten durch den Abmahner.
  • Ist DSGVO-Beratung pauschal enthalten?

    Nein, das ist anwaltliche Beratung. Versichert ist die Verteidigung gegen DSGVO-Vorwürfe oder Auskunftsklagen — präventive DSGVO-Beratung empfehlen wir separat.

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Yassin Bouzidi, ARAG-Ausschließlichkeitsvermittler

Yassin Bouzidi

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