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Internetrechtsschutz

Das Internet hat den Rechtsalltag verändert — Filesharing-Abmahnungen, Identitätsdiebstahl, Cybermobbing und Online-Käufe sind neue Streit-Felder. Der Internetrechtsschutz greift dort, wo klassische Module enden.

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Warum klassische Module Online-Streit nicht vollständig abdecken

Klassischer Privatrechtsschutz wurde in einer Welt ohne Online-Käufe, ohne soziale Netzwerke und ohne globale Plattform-AGB entworfen. Online-typische Streitfälle wie Filesharing-Abmahnungen, Cybermobbing, Streit über Bewertungen auf Google oder Amazon, Identitätsmissbrauch und Schadensersatzforderungen aus Online-Käufen passen rechtlich oft nicht sauber in die Standard-Module. Der Internetrechtsschutz schließt diese Lücken — und ist gerade für intensive Online-Nutzer, Eltern jugendlicher Kinder und Käufer hochwertiger Online-Produkte sinnvoll.

Die häufigsten Streitfelder in der Online-Welt

An erster Stelle stehen Urheberrechts-Abmahnungen — typischerweise nach Filesharing oder unerlaubter Bildnutzung — mit Forderungen zwischen 500 € und mehreren Tausend Euro. Es folgen Streitigkeiten aus Online-Käufen (Plattformen verweigern Rückzahlung, Verkäufer reagieren nicht), Bewertungs-Konflikte (negative Bewertungen ohne Beleg, Löschungsforderungen) sowie Persönlichkeitsrechtsverletzungen in sozialen Netzwerken — von Beleidigungen über öffentliche Anfeindungen bis zu Stalking-Szenarien.

Was bei einer Abmahnung wirklich zählt

Anwaltliche Abmahnungen sehen oft einschüchternd aus und enthalten kurze Fristen — typischerweise sieben bis zehn Tage. Wer unter Druck unterschreibt, akzeptiert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit lebenslanger Bindung. Eine anwaltliche Prüfung im Vorfeld kostet 150–400 € und führt häufig zur Reduzierung oder Zurückweisung der Forderung. Der Internetrechtsschutz übernimmt diese Prüfung und ggf. die spätere Verteidigung — ohne dass Sie in Vorleistung gehen.

Was Sie absichern

  • Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (Filesharing, Bild-Nutzung)
  • Streit aus Online-Käufen und Online-Verträgen (auch grenzüberschreitend)
  • Identitätsdiebstahl und Phishing-Folgekosten
  • Cybermobbing — Löschung von Beleidigungen, Schadensersatz
  • Streit um eigene Persönlichkeitsrechte (Bilder im Netz, Bewertungen)
  • Datenschutzverletzungen durch Dritte (DSGVO-Auskunftsklagen)

Aus dem digitalen Alltag

Fall 1

Situation: Familienvater erhielt Filesharing-Abmahnung mit Forderung 1.150 € — Sohn hatte über WLAN illegal Filme heruntergeladen.

Ausgang: Anwaltliche Verteidigung mit Verweis auf Halterhaftung-Grenzen. Vergleich bei 300 € Schadensersatz. Kosten ca. 850 €.

Fall 2

Situation: Frau S. fand auf einer Dating-Plattform ein gefälschtes Profil mit ihren Bildern.

Ausgang: Anwaltliche Löschanforderung an Plattform, Identitätsdiebstahl-Anzeige. Profil binnen 48 Stunden offline, Schadensersatz 1.200 €. Kosten ca. 1.100 €.

Fall 3

Situation: Online-Kauf eines E-Bikes (2.400 €), Händler lieferte falsches Modell, weigerte sich der Rücknahme.

Ausgang: Klage wegen Sachmangel — Rückabwicklung erzwungen plus Verzugsschaden. Kosten ca. 1.600 €.

Drei Tipps für digitale Konflikte

  • 1Bei Abmahnung: niemals die Unterlassungserklärung unverändert unterschreiben — Anwaltsprüfung sofort einholen.
  • 2Identitätsdiebstahl: zuerst Anzeige bei der Polizei, dann Schufa-Sperre, dann Anwalt.
  • 3Bei Persönlichkeitsverletzungen: Screenshot mit Datum und URL — sonst keine Beweislage.

Was kostet Internetrechtsschutz?

Als Modul im Privatrechtsschutz typischerweise 2–4 € pro Monat zusätzlich. Wer regelmäßig online einkauft, Streaming-Dienste nutzt und Social Media intensiv nutzt, holt den Beitrag im Schnitt schon mit einer einzigen Abmahnung herein.

  • Wartezeit 3 Monate ab Vertragsbeginn
  • Mitversichert: alle Familienmitglieder im selben Haushalt
  • Auch für jugendliche Kinder bei eigenständigem Online-Verhalten
  • Inkl. Beratung zu Verdachtsfällen ohne konkretes Verfahren
  • Übernahme von Beweissicherungs- und Sachverständigenkosten

FAQ · Internetrechtsschutz

Häufige Fragen zu diesem Thema

  • Greift der Internetrechtsschutz auch bei Käufen außerhalb der EU?

    Ja, der ARAG-Tarif gilt weltweit. Bei außereuropäischen Händlern ist die Durchsetzung schwieriger, aber Rechtsschutz und Anwalt-Übernahme bestehen.
  • Was, wenn die Abmahnung berechtigt ist?

    Auch dann übernimmt der Schutz die anwaltliche Vertretung und Verhandlung der Schadenshöhe — Sie zahlen nur den letztendlich vereinbarten Schadensersatz, nicht überzogene Erstforderungen.
  • Sind Schäden durch Online-Banking-Betrug abgedeckt?

    Der Internetrechtsschutz übernimmt anwaltliche Vertretung gegen die Bank (z. B. bei verweigerter Erstattung). Der eigentliche Vermögensschaden ist nicht versichert — dafür ist eine Cyber-Police nötig.

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Yassin Bouzidi, ARAG-Ausschließlichkeitsvermittler

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