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Schritt 1 von 6Firmenrechtsschutz
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Firmenrechtsschutz: Schutz für den Betrieb, nicht für die Familie

Firmenrechtsschutz ist der betriebliche Rechtsschutz der ARAG für Streit aus der gewerblichen Tätigkeit — nicht der Privatrechtsschutz und nicht der Managerrechtsschutz der Person. Laufende Verfahren sind in der Regel nicht versicherbar.

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Das Wichtigste in 5 Punkten

  • Betrieb, Familie und Organ sind drei Verträge, nicht drei Namen für dasselbe.
  • Arbeitgeber, Firmenvertrag, Fahrzeug und Straf sind oft eigene Module.
  • Der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag steckt hier nicht automatisch.
  • Wartezeit hängt vom Baustein ab — Verkehr oft anders als Arbeit oder Vertrag.
  • Ein schon eingetretener Versicherungsfall ist typischerweise nicht nachträglich versicherbar.

Was Firmenrechtsschutz von Privatrechtsschutz unterscheidet

Sobald Sie selbstständig oder gewerblich tätig sind, deckt Ihr privater Rechtsschutz alle beruflich veranlassten Streitfälle nicht mehr ab, egal ob Sie Einzelunternehmer, Freiberufler oder GmbH-Geschäftsführer sind. Der Firmenrechtsschutz ist die gewerbliche Basis-Police und übernimmt Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und Zeugenkosten für Streit aus Ihrer beruflichen Tätigkeit. Er ist die Voraussetzung, auf der weitere Module (Arbeitgeber, Verträge, Fahrzeuge, Immobilien, Strafrecht, Internet) modular aufgebaut werden.

Welche Streitfelder typischerweise zusammenkommen

Im klassischen mittelständischen Betrieb wirken vier Konflikt-Klassen gleichzeitig: B2B-Vertragsstreit (säumige Kunden, Lieferprobleme, Werkverträge mit Mängeln), Arbeitsrecht (Kündigungsschutzklagen, Lohn- und Provisions-Streit), Verkehr (Firmenfahrzeuge, Bußgelder, Fahrerflucht im Außendienst) und Strafrecht (Steuerverfahren, Vorwurf der Untreue, Wettbewerbsverstöße). Der Firmenrechtsschutz erlaubt es, all diese Risiken über eine Police mit modularen Bausteinen abzubilden, statt vier separate Versicherungen zu führen.

Warum modulare Konfiguration in der Praxis Geld spart

Ein Steuerberater mit zwei Angestellten braucht keinen Fuhrpark-Schutz, ein Bauunternehmer mit Fünf-Tonner braucht ihn dringend. Wir konfigurieren den Tarif nach Ihrem realen Risikoprofil, nicht nach pauschalen Empfehlungen. Eine Konfiguration dauert bei uns 24–48 Stunden, danach erhalten Sie zwei Tarif-Varianten schriftlich.

Was im Firmenrechtsschutz steckt

  • Streitigkeiten aus betrieblichen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen)
  • Mahnverfahren und Forderungsdurchsetzung gegen säumige Kunden
  • Schadensersatzansprüche gegen oder von Dritten
  • Versicherungsstreitigkeiten (Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht)
  • Beruflicher Strafrechtsschutz (Standardmodul)
  • Konflikte mit Behörden (Gewerbeaufsicht, IHK, Berufskammer)

Was typischerweise nicht greift

  • Privatrechtsschutz der Familie als Ersatz für den Betrieb
  • Managerrechtsschutz und D&O der Person
  • Streit mit eigenen Mitarbeitern ohne Arbeitgebermodul
  • Geldstrafen und Bußgelder als Sanktion
  • Laufende Verfahren und Altlasten als Neuvertrag

Wartezeit

Wartezeit gilt je Baustein, nicht pauschal für die ganze Firma. Verkehr greift oft ohne Wartezeit ab Vertragsbeginn, Arbeit und Vertrag oft mit Wartezeit. [PRÜFEN: aktuelle ARAG-Bedingung je Modul]. Rückwirkung auf einen schon laufenden B2B-Streit gibt es in der Regel nicht.

Aus der Beratungspraxis

Fall 1

Situation: IT-Dienstleister geriet in Streit mit Kunde über die Erfüllung eines Wartungsvertrags, der Kunde verweigerte Zahlung von 28.000 €.

Ausgang: Anwaltliches Mahnverfahren + Klage. Zahlung mit Zinsen durchgesetzt. Kosten ca. 4.200 €.

Fall 2

Situation: Lieferant verzögerte Lieferung wichtiger Bauteile um 6 Wochen, Produktionsausfall 45.000 € beim Kunden.

Ausgang: Schadensersatzklage gegen Lieferant erfolgreich. Verzugsschaden + Vertragsstrafe durchgesetzt. Kosten ca. 7.800 €.

Fall 3

Situation: Mahnung der Berufsgenossenschaft auf Beitragsnachzahlung 12.000 € wegen angeblich falscher Tarifeinstufung.

Ausgang: Widerspruch + anwaltliche Vertretung. Nachzahlung auf 2.400 € reduziert. Kosten ca. 1.900 €.

Drei Tipps für Unternehmer

  • 1Standardisierte AGB einsetzen: Gut formulierte AGB verhindern 60 % aller Vertragsstreitigkeiten von vornherein.
  • 2Mahnfristen exakt einhalten: ohne Verzug keine Verzugszinsen und keine Klagebefugnis.
  • 3Streitwerte schnell beziffern: Die Verjährungsfrist ist meist nur 3 Jahre ab Kenntnis.

Was kostet Firmenrechtsschutz?

Der Beitrag richtet sich nach Branche, Jahresumsatz, Mitarbeiterzahl und gewählten Modulen. Konkrete Spannen nur nach aktuellem Tarifbuch. [PRÜFEN: ARAG-Tarifbuch, Stand]

  • Beitrag richtet sich nach Branche, Jahresumsatz, Mitarbeiterzahl
  • Selbstbehalt im Gewerbe oft höher als in der Privatpolice [PRÜFEN]
  • Kombinierbar mit Managerrechtsschutz für die Person
  • Beitrag ist als Betriebsausgabe steuerlich oft absetzbar

FAQ · Firmenrechtsschutz

Häufige Fragen zu diesem Thema

  • Was ist Firmenrechtsschutz?

    Firmenrechtsschutz ist die betriebliche Basis-Police der ARAG für Streit aus der gewerblichen Tätigkeit. Er ist nicht der Privatrechtsschutz und nicht der Managerrechtsschutz der Person.
  • Unterschied Gewerberechtsschutz und Firmenrechtsschutz?

    Gewerberechtsschutz ist der Überbau mit allen betrieblichen Modulen. Firmenrechtsschutz ist die Betriebs-Basis, auf der Arbeitgeber, Vertrag, Fahrzeug und Straf aufsetzen.
  • Kann ich Firmenrechtsschutz rückwirkend abschließen?

    Laufende B2B-Verfahren sind in der Regel nicht versicherbar. Es gibt keine Extra-URL und keine pauschale Zusage. Überblick unter Rechtsschutzversicherung rückwirkend.
  • Brauche ich zusätzlich Managerrechtsschutz?

    Wenn Sie Organ sind: ja, oft. Persönliche Strafverteidigung und der GF-Anstellungsvertrag liegen nicht automatisch in der Firmenpolice.
  • Gibt es eine Wartezeit im Firmenrechtsschutz?

    Je Baustein. Verkehr oft ohne, Arbeit und Vertrag oft mit. [PRÜFEN: aktuelle Bedingung]
  • Ist der Geschäftsführer mitversichert?

    Berufliche Streitfelder der Firma sind das eine. Der Anstellungsvertrag und die persönliche Organ-Haftung sind das andere — dafür Managerrechtsschutz.

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Yassin Bouzidi, ARAG-Ausschließlichkeitsvermittler

Yassin Bouzidi

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