22 Antworten, direkt und persönlich.
Die meistgestellten Fragen zur Rechtsschutzversicherung, beantwortet mit konkreten Zahlen, Praxisbeispielen und ohne Versicherungsdeutsch. Wenn Ihre Frage hier nicht dabei ist, melden Sie sich gerne. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.
Sieben Themenbereiche, 22 Fragen, jede Antwort als eigenständiges Snippet formuliert. Wir aktualisieren die FAQ regelmäßig anhand der tatsächlichen Anfragen aus unserer Beratungspraxis. Wenn Ihnen ein Thema fehlt, sagen Sie es uns gerne, dann nehmen wir es auf.
Kosten & Beiträge
Kosten & Beiträge
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung im Durchschnitt?
Privatrechtsschutz beginnt bei etwa 12–18 € pro Monat für Singles, Familientarife liegen typischerweise zwischen 25–45 € pro Monat. Gewerberechtsschutz startet ab ca. 25 € monatlich und richtet sich nach Branche, Umsatz und Mitarbeiterzahl. Managerrechtsschutz kostet je nach Position 30–80 € pro Monat. Wir vergleichen kostenfrei alle ARAG-Tarife und nennen Ihnen den konkreten Beitrag für Ihre Situation.Wie kann ich beim Rechtsschutz Beitrag sparen, ohne wichtige Leistung zu verlieren?
Drei Hebel wirken am stärksten: ein moderater Selbstbehalt (typischerweise 150 € senkt den Beitrag um 15–25 %), die Wahl der wirklich benötigten Module statt eines Komplettpakets, und die jährliche Zahlweise (3–8 % Rabatt gegenüber monatlich). Wir zeigen Ihnen im Vergleich genau, an welcher Schraube sich Sparen rechnet, ohne die Schutzlücke zu vergrößern.Welcher Selbstbehalt ist sinnvoll?
Für die meisten Privatkunden ist ein Selbstbehalt von 150 € ein guter Kompromiss aus Beitragsersparnis und überschaubarem Eigenanteil im Schadensfall. Höhere Selbstbehalte (300 € oder 500 €) lohnen, wenn Sie über genug Rücklagen verfügen und wenige Streitigkeiten erwarten. Im Gewerberechtsschutz wählen viele Kunden 250–500 €, weil dort die Schadenshäufigkeit höher ist.Sind die Beratungs- und Vergleichsleistungen wirklich kostenfrei?
Ja, dauerhaft und ohne versteckte Gebühren. Wir werden von der ARAG für die Vermittlung vergütet — der Beitrag wird dadurch nicht teurer, weil ARAG die Tarifkalkulation für Direkt- und Vermittlerabschluss identisch hält. Beratung, Vertragscheck, Schadensbetreuung und Wechselservice fallen für Sie nicht an.
Leistungen & Deckung
Leistungen & Deckung
Habe ich freie Anwaltswahl, wenn ich über Sie abschließe?
Ja, bei allen ARAG-Tarifen ist die freie Anwaltswahl gesetzlich gesichert. Sie können jeden in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt beauftragen, und die ARAG übernimmt die Kosten im Rahmen Ihrer Police. Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen aus unserem Netzwerk einen spezialisierten Anwalt — die Entscheidung bleibt aber bei Ihnen.Welche Leistungen sind in allen Tarifen automatisch enthalten?
In jedem ARAG-Tarif inkludiert: freie Anwaltswahl, Übernahme von Anwalts-, Gerichts-, Zeugen- und Gutachterkosten, unbegrenzte Deckungssumme je Rechtsschutzfall, 24-Stunden-Anwaltstelefon, Mediation als kostenfreie Alternative zum Gerichtsverfahren, Anwaltsempfehlung und Forderungsmanagement.Was bedeutet "unbegrenzte Deckungssumme" konkret?
Für die klassischen Streitigkeiten arbeitet die ARAG ohne Schadenobergrenze pro Fall: Egal ob Ihre Auseinandersetzung in 3 Instanzen geht und 80.000 € Verfahrenskosten verursacht oder mehr — solange der Fall gedeckt ist, übernimmt die ARAG die kompletten Kosten. Für einzelne Leistungsbereiche gelten allerdings feste Deckungssummen, etwa 10.000 € im Erbrecht oder 30.000 € im Ehr- und Persönlichkeitsschutz. Welche Grenzen für Ihre Bausteine gelten, klären wir konkret im Vorab-Gespräch.Was übernimmt der Rechtsschutz nicht?
Nicht abgedeckt sind grundsätzlich: Streitigkeiten, deren Ursache vor Vertragsbeginn liegt (außer Verkehr und Mietrecht rückwirkend abschließbar), bewusste vorsätzliche Straftaten (außer im Manager-Tarif), Spekulationsgeschäfte, Patentstreitigkeiten, Bauherrenrisiken ohne entsprechendes Modul. Wir prüfen Ihre individuellen Risiken im Vorab-Gespräch.
Ablauf & Wartezeiten
Ablauf & Wartezeiten
Wie schnell bekomme ich nach der Anfrage ein Angebot?
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (an Werktagen) persönlich bei Ihnen — meist sogar am selben Tag. Sie erhalten von uns einen festen Ansprechpartner mit Namen und Durchwahl, kein anonymes Call-Center. Auf Wunsch vereinbaren wir direkt einen Beratungstermin per Telefon, Video oder vor Ort in Köln.Muss ich für die Beratung persönlich nach Köln kommen?
Nein. Die Beratung ist zu rund 80 % per Telefon und Video — unsere Kundinnen und Kunden sitzen in ganz Deutschland. Wenn Sie aus dem Großraum Köln/Bonn/Düsseldorf kommen und ein Vor-Ort-Gespräch bevorzugen, sind Sie in unserem Büro in der Robert-Perthel-Straße 4 herzlich willkommen.Wann kann ich den Rechtsschutz das erste Mal nutzen?
Im Bereich Verkehr ohne Wartezeit ab Vertragsbeginn, im Bereich Schadensersatz ebenfalls ohne Wartezeit. Für Arbeit, Mietrecht und Privatleben gilt eine 3-monatige Wartezeit. Für Familien-/Erbrechtsfälle gelten 6 Monate. Bei Wechsel von einem anderen Versicherer mit nahtlosem Übergang verzichtet die ARAG häufig auf Wartezeiten — wir prüfen das im Vorab-Check.
Rückwirkender Abschluss
Rückwirkender Abschluss
Kann ich Rechtsschutz auch rückwirkend abschließen, wenn ich schon ein Problem habe?
Nur in zwei Bereichen: Verkehrsrechtsschutz und Mietrechtsschutz lassen sich bei ARAG rückwirkend abschließen, wenn der Auslöser des Streits noch nicht eingetreten ist (etwa: Sie ahnen Streit, haben aber noch keine Klage erhalten). Klassische Streitigkeiten mit bereits laufendem Verfahren sind nicht versicherbar — das wäre vergleichbar mit dem Versuch, Brandschutz nach dem Hausbrand abzuschließen.Was muss ich beim rückwirkenden Verkehrsrechtsschutz beachten?
Wichtigste Bedingung: Zum Zeitpunkt des Abschlusses darf noch kein konkretes Verfahren laufen oder absehbar sein. Eine Wartezeit gibt es im Verkehrsrechtsschutz nicht — der Schutz wirkt sogar bis zu 3 Monate rückwirkend. Im Mietrechtsschutz reicht die Rückwirkung bis zu 12 Monate zurück. Diese Variante eignet sich gut, wenn Sie bisher gar keinen Rechtsschutz hatten und nun vorsorgen möchten — nicht für bereits laufende Vorgänge.
Wechsel & Kündigung
Wechsel & Kündigung
Kann ich von einem anderen Anbieter zu Ihnen wechseln?
Ja, und wir übernehmen den kompletten Wechselprozess. Wir prüfen Ihren bestehenden Vertrag, kündigen ihn fristgerecht bei Ihrem alten Anbieter, und stellen den neuen ARAG-Vertrag so auf, dass keine Deckungslücke entsteht. In vielen Fällen verzichtet die ARAG auf Wartezeiten, wenn Sie zuvor mindestens 12 Monate durchgehend rechtsschutzversichert waren.Was passiert, wenn ich gerade einen offenen Schadensfall habe?
Offene Schäden bleiben in jedem Fall beim alten Versicherer — der ist und bleibt für diesen Fall zuständig. Sie können trotzdem wechseln; der neue Vertrag deckt dann nur zukünftige Fälle. Wir koordinieren auf Wunsch die Kommunikation mit beiden Versicherern, damit nichts durchs Raster fällt.Wann kann ich meinen Rechtsschutz-Vertrag kündigen?
Standardmäßig zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit mit 3 Monaten Frist. Daneben gibt es außerordentliche Kündigungsrechte mit einer Frist von 4 Wochen — etwa nach einem Schadensfall (nach der Regulierungsentscheidung) oder bei einer Beitragserhöhung ohne entsprechende Leistungsverbesserung. Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob ein solches Sonderkündigungsrecht besteht.
Im Schadensfall
Im Schadensfall
Wie melde ich einen Schadensfall?
Sie kontaktieren direkt uns — per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Wir übernehmen die Schadensmeldung bei der ARAG, prüfen die Deckung und holen die Kostenzusage ein. Auf Wunsch vermitteln wir einen passenden Anwalt aus unserem Netzwerk. Sie müssen nicht in ein Service-Menü, sondern haben denselben Ansprechpartner wie beim Vertragsabschluss.Wie schnell bekomme ich die Kostenzusage?
In der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen, häufig sofort. Bei klaren Fällen (Verkehrsunfall, Kündigungsschutzklage) erteilt die ARAG die Zusage oft noch am Tag der Meldung. Ihr Anwalt kann dann sofort tätig werden — Sie gehen nicht in Vorleistung.
Anbieter & rechtsschutzpartner.de
Anbieter & rechtsschutzpartner.de
Was unterscheidet rechtsschutzpartner.de von Vergleichsportalen wie Check24?
Vergleichsportale zeigen Ihnen Tarife auf Basis Ihrer Selbstauskunft — der Algorithmus kennt Ihre Situation nicht wirklich. Wir nehmen uns 20–30 Minuten Zeit für ein Gespräch, fragen nach Branche, Familienstand, Risikolage und passen den Tarif handwerklich auf Sie an. Im Schadensfall haben Sie bei uns einen Menschen, beim Portal niemanden.Warum vermitteln Sie ausschließlich die ARAG?
Weil die ARAG nach unserer Erfahrung das beste Gesamtpaket im deutschen Rechtsschutzmarkt bietet: unbegrenzte Deckungssumme, hohe Schadenquote-Auszahlungen, transparente Bedingungen, schnelle Bearbeitung. Wir haben uns bewusst spezialisiert, statt 20 Anbieter halbgut zu kennen. Wenn die ARAG für Sie nicht passt, sagen wir das offen.Wer steckt hinter rechtsschutzpartner.de?
Inhaber ist Yassin Bouzidi, ARAG-Ausschließlichkeitsvermittler mit Sitz in Köln — kein Kooperationspartner, sondern fest an die ARAG gebunden und auf deren Rechtsschutz spezialisiert. Sie sprechen direkt mit ihm oder dem kleinen Team — keine Untervermittler, keine wechselnden Agenturkanäle. Die Adresse Robert-Perthel-Straße 4, 50739 Köln ist unser tatsächlicher Standort.Werden meine Daten an Dritte weitergegeben?
Nein, außer an die ARAG selbst für die Vertragsabwicklung — und das nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung im Antragsprozess. Keine Lead-Verkäufe, keine Newsletter ohne Anmeldung, keine Werbeanrufe Dritter. Das Datenschutzkonzept entspricht der DSGVO und ist auf der Datenschutz-Seite einsehbar.
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Yassin Bouzidi
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