Rechtsschutz Partner

Unverbindlich anfragen

Ihr persönliches Angebot

In wenigen Schritten zu Ihrem individuellen ARAG-Vergleich. Antwort innerhalb von 24 Stunden, kostenfrei und ohne Verpflichtung.

Schritt 1 von 3Ihr Rechtsschutz

Mehrfachauswahl möglich – wählen Sie alle passenden Bereiche.

Für Selbstständige & Unternehmer

Spezial-Strafrechtsschutz für Unternehmer

Steuerstrafverfahren, Vorwurf der Untreue, Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen, Insolvenzverschleppung: Im Wirtschaftsstrafrecht wirft die Staatsanwaltschaft fast immer Vorsatz vor. Der Spezial-Strafrechtsschutz übernimmt die Verteidigung in genau diesen Fällen, in denen der erweiterte Strafrechtsschutz nicht mehr greift.

Unverbindlich anfragen

Spezial-Strafrechtsschutz für Unternehmer: Ihr persönliches Angebot

In wenigen Schritten zu Ihrem individuellen ARAG-Vergleich. Antwort innerhalb von 24 Stunden, kostenfrei und ohne Verpflichtung.

Schritt 1 von 7Spezial-Strafrechtsschutz für Unternehmer

Warum Unternehmer ein eigenes Vorsatz-Risiko tragen

Wer ein Unternehmen führt oder selbstständig tätig ist, haftet strafrechtlich persönlich für betriebliche Vorgänge, auch wenn ein Mitarbeiter den Verstoß tatsächlich begangen hat. Klassische Vorwürfe sind Steuerhinterziehung, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), Untreue (§ 266 StGB), Insolvenzverschleppung, Bestechung im geschäftlichen Verkehr und Verstöße gegen Buchführungspflichten. Bei all diesen Tatbeständen ist Fahrlässigkeit oft schon gesetzlich nicht strafbar: die Anklage muss Vorsatz unterstellen. Genau in dem Moment endet die Deckung des erweiterten Strafrechtsschutzes.

Was den Spezial-Strafrechtsschutz vom erweiterten unterscheidet

Der erweiterte Strafrechtsschutz greift nur bei fahrlässig begangenen beruflichen Vorwürfen (Arbeitsunfall, Verkehr, Umweltrecht). Der Spezial-Strafrechtsschutz erweitert die Deckung auf vorsätzlich begangene Wirtschaftsstraftaten. Die ARAG trägt die Verteidigungskosten so lange, bis der Vorsatz rechtskräftig festgestellt ist; bei Einstellung, Freispruch oder Verurteilung wegen Fahrlässigkeit bleiben die Kosten endgültig versichert. Nur bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatzes werden die Kosten rückwirkend zurückgefordert.

Warum die Sekundenfrage entscheidet

Im Wirtschaftsstrafverfahren beginnt fast jeder Fall mit einer Hausdurchsuchung am Betriebssitz, einer Vorladung als Beschuldigter oder einer Anzeige durch Finanzbehörden. Wer in diesem Moment ohne spezialisierten Strafverteidiger aussagt, verliert wertvollen Verteidigungsraum. Die ARAG erteilt im dringenden Fall die Kostenzusage binnen Stunden; das Honorar eines Wirtschaftsstrafrechtlers liegt schnell im fünf- bis sechsstelligen Bereich, ohne Police müssten Sie das aus dem privaten Vermögen vorstrecken.

Versicherte Vorwurfs-Kategorien (Vorsatz)

  • Steuerstrafrecht (Hinterziehung, Verkürzung, Selbstanzeige)
  • Untreue und Veruntreuung im beruflichen Kontext (§ 266 StGB)
  • Sozialversicherungs-Hinterziehung (§ 266a StGB, Schwarzarbeit)
  • Insolvenzstraftaten (Bankrott, Insolvenzverschleppung, §§ 283 ff. StGB)
  • Wettbewerbs- und Kartellstrafrecht
  • Datenschutz-Strafrecht (DSGVO-Verstöße mit strafrechtlicher Relevanz)
  • Korruption und Bestechung (auch im internationalen Kontext)

Vertrauliche Beispiele

Fall 1

Situation: Steuerprüfung mit Vorwurf der Hinterziehung, Streitwert ca. 280.000 € Mehrsteuer.

Ausgang: Steuerstrafverteidiger reduzierte die Nachzahlung auf 80.000 €. Verfahren eingestellt gegen Geldauflage. Kosten ca. 32.000 €, übernommen.

Fall 2

Situation: Vorwurf der Untreue gegen Geschäftsführer wegen angeblicher Privatnutzung von Geschäftsmitteln.

Ausgang: Akteneinsicht offenbarte: Sachverhalt war vertraglich gedeckt. Verfahren eingestellt. Kosten ca. 14.000 €, übernommen.

Fall 3

Situation: Sozialversicherungs-Prüfung mit Nachforderung 140.000 € und Strafanzeige nach § 266a StGB.

Ausgang: Anwaltliche Verteidigung: Nachforderung auf 35.000 € reduziert, Strafverfahren mangels Vorsatz eingestellt. Kosten ca. 21.000 €, übernommen.

Drei Hinweise zur Wirtschaftsstrafverteidigung

  • 1Spezial-Strafrechtsschutz setzt das Basismodul Strafrechtsschutz voraus. Wir bauen die Police im Beratungsgespräch passend auf.
  • 2Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht sind hochspezialisiert. Wir vermitteln gezielt Wirtschaftsstrafrechtler aus dem ARAG-Netzwerk.
  • 3Schweigerecht nutzen, Akteneinsicht abwarten, erst dann Strategie festlegen. Eile schadet im Strafverfahren fast immer.

Was kostet der Spezial-Strafrechtsschutz?

Der Spezial-Strafrechtsschutz ist als Aufstockung im Firmenrechtsschutz buchbar und liegt typischerweise bei 15–35 € pro Monat zusätzlich, abhängig von Branche, Umsatz und Tarifebene. Für Unternehmer mit Personalverantwortung, steuerlich komplexen Strukturen oder Compliance-relevanten Geschäftsfeldern halten wir ihn für unverzichtbar.

  • Verteidigung auch bei Vorsatzvorwürfen, bis zur rechtskräftigen Verurteilung
  • Sofortige Kostenzusage bei Durchsuchung oder Vorladung
  • Anwaltsempfehlung Wirtschaftsstrafrechtler aus dem ARAG-Netzwerk
  • Unbegrenzte Deckungssumme je Fall
  • Erweiterten Strafrechtsschutz als Basis vorausgesetzt

FAQ · Spezial-Strafrechtsschutz für Unternehmer

Häufige Fragen zu diesem Thema

  • Warum reicht der erweiterte Strafrechtsschutz nicht?

    Der erweiterte Strafrechtsschutz deckt nur fahrlässige Vorwürfe (Arbeitsunfall, Verkehr, Umwelt). Bei Steuer-, Untreue-, Sozialversicherungs- oder Bilanzdelikten ist Vorsatz die gesetzlich vorgesehene Tatbestandsform: ohne Spezial-Strafrechtsschutz steht der Versicherer im Moment der Anklage nicht mehr ein.
  • Was passiert bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatzes?

    Dann fordert die ARAG die übernommenen Verteidigungskosten rückwirkend zurück. Bei Einstellung, Freispruch oder Verurteilung wegen Fahrlässigkeit bleiben die Kosten endgültig versichert. In der Praxis enden die meisten Wirtschaftsstrafverfahren durch Einstellung gegen Geldauflage oder Freispruch.
  • Wann ist der Spezial-Strafrechtsschutz Pflicht?

    Sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen, mit der Finanzverwaltung in Berührung kommen oder eine Funktion mit Kassen-, Bilanz- oder Sozialversicherungs-Verantwortung tragen. Für Geschäftsführer einer GmbH ergänzt der Managerrechtsschutz ihn zusätzlich um die persönliche Organhaftung.
  • Werden Geldstrafen oder Geldauflagen übernommen?

    Nein, persönliche Strafen tragen Sie selbst. Versichert sind ausschließlich Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten; das sind im Wirtschaftsstrafrecht meist die viel größeren Posten.

Kostenlose Beratung

Welcher Schutz passt zu Ihnen?
Wir finden’s gemeinsam heraus.

Unverbindlich, fundiert und auf Ihren konkreten Bedarf zugeschnitten, innerhalb von 24 Stunden mit einem fundierten Angebot bei Ihnen.

Yassin Bouzidi, ARAG-Ausschließlichkeitsvermittler

Yassin Bouzidi

Ihr Berater · meldet sich persönlich

Unverbindlich anfragen

Ihr persönliches Angebot

In wenigen Schritten zu Ihrem individuellen ARAG-Vergleich. Antwort innerhalb von 24 Stunden, kostenfrei und ohne Verpflichtung.

Schritt 1 von 3Ihr Rechtsschutz

Mehrfachauswahl möglich – wählen Sie alle passenden Bereiche.

0172 782 724 8