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Spezial-Strafrechtsschutz: Vorsatzvorwurf gegen den Betrieb
Spezial-Strafrechtsschutz trägt die Verteidigung bei Vorsatzvorwürfen aus dem Betrieb — Steuer, Untreue, Sozialversicherung —, wo der erweiterte Strafrechtsschutz endet. Geldstrafen zahlt er nicht. Laufende Ermittlungen sind als Neuvertrag typischerweise nicht versicherbar.
Das Wichtigste in 5 Punkten
Vorsatzvorwurf, nicht nur Fahrlässigkeit.
Geldstrafe bleibt beim Versicherten.
Nicht der Managerrechtsschutz der Person.
Leistung bis zur rechtskräftigen Vorsatzfeststellung prüfen. [PRÜFEN]
Ermittlungsverfahren, das schon läuft: typisch nein.
Warum Unternehmer ein eigenes Vorsatz-Risiko tragen
Wer ein Unternehmen führt oder selbstständig tätig ist, haftet strafrechtlich persönlich für betriebliche Vorgänge, auch wenn ein Mitarbeiter den Verstoß tatsächlich begangen hat. Klassische Vorwürfe sind Steuerhinterziehung, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), Untreue (§ 266 StGB), Insolvenzverschleppung, Bestechung im geschäftlichen Verkehr und Verstöße gegen Buchführungspflichten. Bei all diesen Tatbeständen ist Fahrlässigkeit oft schon gesetzlich nicht strafbar: die Anklage muss Vorsatz unterstellen. Genau in dem Moment endet die Deckung des erweiterten Strafrechtsschutzes.
Was den Spezial-Strafrechtsschutz vom erweiterten unterscheidet
Der erweiterte Strafrechtsschutz greift nur bei fahrlässig begangenen beruflichen Vorwürfen (Arbeitsunfall, Verkehr, Umweltrecht). Der Spezial-Strafrechtsschutz erweitert die Deckung auf vorsätzlich begangene Wirtschaftsstraftaten. Die ARAG trägt die Verteidigungskosten so lange, bis der Vorsatz rechtskräftig festgestellt ist; bei Einstellung, Freispruch oder Verurteilung wegen Fahrlässigkeit bleiben die Kosten endgültig versichert. Nur bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatzes werden die Kosten rückwirkend zurückgefordert.
Warum die Sekundenfrage entscheidet
Im Wirtschaftsstrafverfahren beginnt fast jeder Fall mit einer Hausdurchsuchung am Betriebssitz, einer Vorladung als Beschuldigter oder einer Anzeige durch Finanzbehörden. Wer in diesem Moment ohne spezialisierten Strafverteidiger aussagt, verliert wertvollen Verteidigungsraum. Die ARAG erteilt im dringenden Fall die Kostenzusage binnen Stunden; das Honorar eines Wirtschaftsstrafrechtlers liegt schnell im fünf- bis sechsstelligen Bereich, ohne Police müssten Sie das aus dem privaten Vermögen vorstrecken.
Datenschutz-Strafrecht (DSGVO-Verstöße mit strafrechtlicher Relevanz)
Korruption und Bestechung (auch im internationalen Kontext)
Was typischerweise nicht greift
Geldstrafen und Auflagen
Laufende Ermittlungen als Neuvertrag
Die persönliche Organ-Police ohne Managerrechtsschutz
Wartezeit
Strafrechtsschutz greift oft ohne Wartezeit für künftige Vorwürfe, nicht für das schon laufende Verfahren. [PRÜFEN]
Vertrauliche Beispiele
Fall 1
Situation: Steuerprüfung mit Vorwurf der Hinterziehung, Streitwert ca. 280.000 € Mehrsteuer.
Ausgang: Steuerstrafverteidiger reduzierte die Nachzahlung auf 80.000 €. Verfahren eingestellt gegen Geldauflage. Kosten ca. 32.000 €, übernommen.
Fall 2
Situation: Vorwurf der Untreue gegen Geschäftsführer wegen angeblicher Privatnutzung von Geschäftsmitteln.
Ausgang: Akteneinsicht offenbarte: Sachverhalt war vertraglich gedeckt. Verfahren eingestellt. Kosten ca. 14.000 €, übernommen.
Fall 3
Situation: Sozialversicherungs-Prüfung mit Nachforderung 140.000 € und Strafanzeige nach § 266a StGB.
Ausgang: Anwaltliche Verteidigung: Nachforderung auf 35.000 € reduziert, Strafverfahren mangels Vorsatz eingestellt. Kosten ca. 21.000 €, übernommen.
Drei Hinweise zur Wirtschaftsstrafverteidigung
1Spezial-Strafrechtsschutz setzt das Basismodul Strafrechtsschutz voraus. Wir bauen die Police im Beratungsgespräch passend auf.
2Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht sind hochspezialisiert. Wir vermitteln gezielt Wirtschaftsstrafrechtler aus dem ARAG-Netzwerk.
3Schweigerecht nutzen, Akteneinsicht abwarten, erst dann Strategie festlegen. Eile schadet im Strafverfahren fast immer.
Was kostet der Spezial-Strafrechtsschutz?
Der Spezial-Strafrechtsschutz ist als Aufstockung im Firmenrechtsschutz buchbar und liegt typischerweise bei 15–35 € pro Monat zusätzlich, abhängig von Branche, Umsatz und Tarifebene. Für Unternehmer mit Personalverantwortung, steuerlich komplexen Strukturen oder Compliance-relevanten Geschäftsfeldern halten wir ihn für unverzichtbar.
Verteidigung auch bei Vorsatzvorwürfen, bis zur rechtskräftigen Verurteilung
Sofortige Kostenzusage bei Durchsuchung oder Vorladung
Anwaltsempfehlung Wirtschaftsstrafrechtler aus dem ARAG-Netzwerk
Unbegrenzte Deckungssumme je Fall
Erweiterten Strafrechtsschutz als Basis vorausgesetzt
FAQ · Spezial-Strafrechtsschutz für Unternehmer
Häufige Fragen zu diesem Thema
Warum reicht der erweiterte Strafrechtsschutz nicht?
Der erweiterte Strafrechtsschutz deckt nur fahrlässige Vorwürfe (Arbeitsunfall, Verkehr, Umwelt). Bei Steuer-, Untreue-, Sozialversicherungs- oder Bilanzdelikten ist Vorsatz die gesetzlich vorgesehene Tatbestandsform: ohne Spezial-Strafrechtsschutz steht der Versicherer im Moment der Anklage nicht mehr ein.
Was passiert bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatzes?
Dann fordert die ARAG die übernommenen Verteidigungskosten rückwirkend zurück. Bei Einstellung, Freispruch oder Verurteilung wegen Fahrlässigkeit bleiben die Kosten endgültig versichert. In der Praxis enden die meisten Wirtschaftsstrafverfahren durch Einstellung gegen Geldauflage oder Freispruch.
Wann ist der Spezial-Strafrechtsschutz Pflicht?
Sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen, mit der Finanzverwaltung in Berührung kommen oder eine Funktion mit Kassen-, Bilanz- oder Sozialversicherungs-Verantwortung tragen. Für Geschäftsführer einer GmbH ergänzt der Managerrechtsschutz ihn zusätzlich um die persönliche Organhaftung.
Werden Geldstrafen oder Geldauflagen übernommen?
Nein, persönliche Strafen tragen Sie selbst. Versichert sind ausschließlich Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten; das sind im Wirtschaftsstrafrecht meist die viel größeren Posten.