Fall 1
Situation: Vater zahlte seit 2 Jahren nur unregelmäßig Kindesunterhalt, behauptete Einkommensverlust.
Ausgang: Auskunftsklage zwang ihn zur Einkommensoffenlegung — tatsächlich gestiegenes Einkommen. Nachzahlung 8.200 € + zukünftiger Unterhalt geklärt. Kosten ca. 2.900 €.

