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Für Familien & Privatpersonen

Unterhaltsrechtsschutz

Unterhaltsstreitigkeiten sind oft eine Folge der Trennung und ziehen sich über Jahre. Der Unterhaltsrechtsschutz übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten — von der Erst-Berechnung bis zur Vollstreckung bei säumigen Zahlern.

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Unterhaltsrechtsschutz: Ihr persönliches Angebot

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Schritt 1 von 7Unterhaltsrechtsschutz

Was abgedeckt ist

  • Geltendmachung von Kindes- und Ehegattenunterhalt
  • Anpassung des Unterhaltsbetrags bei veränderten Einkommensverhältnissen
  • Streit um den Vorrang verschiedener Unterhaltspflichten
  • Vollstreckung bei säumigen Unterhaltsschuldnern
  • Auskunftsklage über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen
  • Klage gegen falsche Düsseldorfer-Tabelle-Anwendung

Aus der Praxis

Fall 1

Situation: Vater zahlte seit 2 Jahren nur unregelmäßig Kindesunterhalt, behauptete Einkommensverlust.

Ausgang: Auskunftsklage zwang ihn zur Einkommensoffenlegung — tatsächlich gestiegenes Einkommen. Nachzahlung 8.200 € + zukünftiger Unterhalt geklärt. Kosten ca. 2.900 €.

Fall 2

Situation: Ex-Ehefrau wollte nach 5 Jahren plötzlich nachehelichen Unterhalt einklagen, hatte zwischenzeitlich studiert.

Ausgang: Abwehr der Forderung — Aufstockungsunterhalt nicht mehr begründbar nach abgeschlossener Ausbildung. Kosten ca. 3.400 €.

Fall 3

Situation: Volljähriger Student (22) forderte Unterhalt vom Vater, der seit Trennung kaum Kontakt hatte.

Ausgang: Düsseldorfer Tabelle korrekt angewendet — Unterhaltspflicht bestand. Klage erfolgreich, Vollstreckung läuft. Kosten ca. 1.800 €.

Drei Tipps zu Unterhalt

  • 1Unterhalt rückwirkend nur über die letzten 12 Monate vor Mahnung möglich — sofort handeln.
  • 2Düsseldorfer Tabelle wird jährlich angepasst (Stand 2026: Mindestunterhalt 580 € für Kinder bis 5 Jahre).
  • 3Verzugszinsen auf Unterhalt: 5 % über Basiszinssatz — bei längeren Rückständen relevant.

FAQ · Unterhaltsrechtsschutz

Häufige Fragen zu diesem Thema

  • Was ist der Unterschied zu Eherechtsschutz?

    Eherechtsschutz deckt das Scheidungsverfahren selbst und alle Folgesachen ab (Sorgerecht, Zugewinn). Unterhalt ist als reines Modul oft günstiger, wenn die Scheidung längst durch ist und nur noch um Unterhalt gestritten wird.
  • Kann ich rückwirkend Unterhalt einklagen?

    Ja, aber nur ab dem Zeitpunkt der Mahnung oder anwaltlichen Geltendmachung. Vor dem Inverzugsetzen verfällt der Anspruch — Mahnung sofort schicken!
  • Übernimmt der Schutz auch die Vollstreckung bei säumigen Zahlern?

    Ja, sowohl die titulierten Forderungen als auch die Vollstreckung (Pfändung, Kontosperre) sind versichert.

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Yassin Bouzidi, ARAG-Ausschließlichkeitsvermittler

Yassin Bouzidi

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