Fall 1
Situation: Mieter seit 8 Jahren in einer Wohnung, Vermieter spricht in Gesprächen vermehrt von Eigenbedarf.
Ausgang: Rückwirkender Abschluss möglich, solange noch keine schriftliche Kündigung. Im Fall einer Kündigung nach Wartezeit voller Schutz. Empfohlen.

